Vertrauliche Geburt


Schwangere in Not

Es gibt Lebensumstände, in denen Schwangere sich gezwungen fühlen, ihre Schwangerschaft geheim zu halten. Das Bekanntwerden der Schwangerschaft stellt in diesen Fällen in irgendeiner Form eine erhebliche Gefährdung für die schwangere Person dar. 

Um einen Lösungsweg für diese Menschen zu schaffen, der gleichermaßen den Wunsch nach Anonymität der Schwangeren und das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung des Kindes im Blick hat, wurde 2014 das Verfahren der vertraulichen Geburt ins Leben gerufen. Das Verfahren ist einzigartig und existiert (bisher) nur in Deutschland.

Die vertrauliche Geburt soll den Schwangeren, die keine Chance auf Offenlegung der Schwangerschaft und ein Leben mit dem Kind für sich sehen, einen Ausweg bieten, ohne kriminalisiert zu werden. Es ist die einzige Möglichkeit, ein Kind legal abzugeben und vor, während und nach der Geburt medizinisch betreut zu werden, ohne die eigene Identität preiszugeben.

Erster Schritt:

Sie können sich entweder zuerst vom Hilfetelefon für Schwangere in Not oder direkt bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle Ihrer Wahl beraten lassen. Der Kontakt zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle ist zwingend erforderlich, weil dort die Koordination und formelle Abwicklung des Verfahrens stattfindet. Die Beratung ist in jeden Fall vertraulich, durch die Schweigepflicht geschützt und ergebnisoffen.

Die vertrauliche Geburt ist auch dann möglich, wenn die Schwangerschaft schon weit fortgeschritten ist oder Sie bereits in der Klinik sind. Sprechen Sie mit dem medizinischen Fachpersonal - dann wird eine Schwangerschaftsberatungsstelle kontaktiert, um das Verfahren in die Wege zu leiten.

Sie können jederzeit das Verfahren abbrechen und Ihre Identität offenlegen. Sie werden auf Ihrem Weg durch Ihre Beraterin begleitet, egal wie sich entscheiden.

VG
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Beratung
Beratung

Schutz der Identität:

Sollten Sie sich für die vertrauliche Geburt entscheiden, müssen Sie sich im Beratungsgespräch einmalig bei einer Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle ausweisen. Ihre persönlichen Daten werden in einem Briefumschlag sicher im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrt. Die Beraterin ist somit die einzige Person, die Ihre wahre Identität kennt, darf sie aber niemandem verraten. 

Sie können alle medizinischen Vor- und Nachuntersuchungen unter einem Pseudonym Ihrer Wahl wahrnehmen. Auch die Geburt findet ausschließlich unter dem Pseudonym statt. Dabei hat Ihre Sicherheit die höchste Priorität.

Nur das Kind kann nach seinem 16. Geburtstag den Umschlag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einsehen und Ihre Identität erfahren. Das liegt daran, dass die Kenntnis der eigenen Herkunft zu den Grundrechten eines Menschen in Deutschland zählt – sie ist wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung und die Identitätsfindung des Kindes. 

Sollten Sie auch dann durch die Offenlegung Ihrer Daten gefährdet sein, können Sie ab dem 15. Lebensjahr des Kindes Widerspruch einlegen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie durch die Einsichtnahme gefährdet sind.

Formelle Regelung:

Das Verafhren der vertraulichen Geburt ist im Schwangerschaftskofliktgesetz geregelt und bundesweit gültig.

Die vertrauliche Geburt kann in allen Kliniken, geburtshilflichen Einrichtungen oder auf Wunsch mit einer Hebamme zuhause überall in Deutschland stattfinden. Die Kosten für die Vorsorge, die Geburt und die Nachsorge trägt der Staat.

Nach der Geburt:

Sie können den Vornamen des Kindes selbst wählen. Der Eintrag ins Geburtsregister erfolgt unter Ihrem Pseudonym, damit Ihre Identität weiter geschützt bleibt. Die Beraterin der Schwangerschaftsberatungsstelle ist auch nach der Geburt weiter für Sie da. Sie sind nicht allein!

Das Jugendamt übernimmt mit der Geburt des Kindes die gesetzliche Amtsvormundschaft bis zur Vermittlung des Kindes an Adoptiveltern. Bis zum Adoptionsbeschluss (erfahrungsgemäß ca. 1 Jahr) können Sie sich noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden.

VG
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