Pressemitteilungen


Zehn Jahre vertrauliche Geburt – ein Hilfeangebot für Frauen und Kinder hat sich bewährt

30.04.2024

Dortmund, 30.04.2024. Seit zehn Jahren bietet eine sogenannte vertrauliche Geburt schwangeren Frauen, die sich in einer aussichtlosen Notsituation sehen, die Möglichkeit einer medizinisch begleiteten Geburt, ohne in der Klinik ihren Namen nennen zu müssen.

Der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) hatte sich intensiv für diese rechtssichere Regelung eingesetzt, um Frauen in extremen Krisenlagen, die ihre Schwangerschaft und die Geburt vor ihrem Umfeld verheimlichen, zu helfen und gleichzeitig die Rechte des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu sichern. In einem geschützten Verfahren erhalten Frauen niedrigschwellige Unterstützung in ihrer individuellen Lebenssituation.

Aus Sicht des SkF zeigen die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre, dass sich die vertrauliche Geburt bewährt hat, auch, weil sie den Zugang in eine Beratung ebnet. Die Hilfen und Informationen, die die Frauen hier erhalten, haben in nicht wenigen Fällen dazu geführt, dass sich die Frauen für einen anderen Weg als den einer anonymen Abgabe des Kindes entschieden haben. So haben manche Frauen ihr Kind zur Adoption freigegeben oder es in eine Pflegefamilie gegeben. Manche Frauen haben sich auch dafür entschieden, das Kind bei sich aufwachsen zu lassen.

Anlässlich des zehnjährigen Inkrafttretens des Gesetzes hat der SkF im April zu einer interdisziplinären Fachtagung eingeladen und gefragt: Was brauchen Frauen in solch einer schwierigen Situation, was aufnehmende Eltern und was die betroffenen Kinder?

Deutlich wurde, dass gute Netzwerke von zentraler Bedeutung für einen gelingenden Ablauf in solch einer extremen Krisensituation sind. Zu diesem Netzwerk gehört auch das Hilfetelefon "Schwangere in Not", das unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr in 19 Sprachen erreichbar ist.

Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die Entscheidung von Frauen, ihr Kind auszutragen, es aber nicht selbst großziehen zu wollen, gesellschaftlich mehr anerkannt werden müsste. So sollten bei einer Adoption nicht nur die aufnehmenden Eltern, sondern auch die abgebenden Frauen gewürdigt werden. Das könnte auch dazu beitragen, dass manche ungeplant und ungewollt schwangere Frau ihre Schwangerschaft nicht aus Angst vor Stigmatisierung geheim hält und so sich und auch das Kind gefährdet.

Endlich besserer Schutz vor Gewalt - SkF fordert bundesweite Weichenstellung für verlässlich finanziertes Hilfesystem

17.04.2024

Dortmund, 17.04.2024. Anlässlich des heute stattfindenden Runden Tisches appelliert der SkF an die Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen zügig eine bundesgesetzliche Regelung in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen.

Dortmund, 17.04.2024. Anlässlich des heute stattfindenden Runden Tisches "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" appelliert der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) an die Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen: "Wir brauchen deutlich mehr Tempo zur finanziellen Absicherung von Frauenhäusern und weiteren Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für gewaltbetroffene Frauen. Es ist nicht hinnehmbar, dass täglich gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder keinen Platz in einem Frauenhaus oder keine erreichbare Beratungsstelle finden oder sich sogar für den Schutz vor weiterer Misshandlung an den Kosten beteiligen müssen" kritisiert Yvonne Fritz, SkF Vorständin.

Der SkF fordert eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern, zügig eine bundesgesetzliche Regelung in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen. Es gilt, rechtliche Ansprüche zu schaffen, die Schutz und Beratung unabhängig vom Wohnort und länderübergreifend garantieren.

"Der SkF engagiert sich seit Jahrzehnten nachhaltig und an vielen Orten für Frauen und Kinder in Notsituationen" so Fritz weiter. "Es darf aber nicht sein, dass der Staat seiner finanziellen Verantwortung für den Bestand der Einrichtungen des Hilfesystems nicht nachkommt. Mit der Folge, dass betroffenen Frauen Schutz und Beratung vorenthalten werden. Die Frauenhausfinanzierung ist vielerorts prekär und damit der Schutzauftrag gefährdet. Deutschland braucht endlich ein verlässlich finanziertes und leicht zugängliches Hilfesystem, damit Frauen und ihre Kinder eine Chance haben, ein Leben ohne Gewalt und Angst führen zu können."

Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen

28.03.2024

Berlin, 28.03.2024. Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sind unzureichend, mahnen die 31 Mitglieder des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF gehört.

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

"Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellenUnterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern", fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten.

Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen.
Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei.

Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden.

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf

Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
X : @sorgearbeit

Begegnung stärkt Demokratie - Demokratie sichert Frauenrechte

07.03.2024

Dortmund, 07.03.2024. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) dringend die Förderung und den Erhalt offener Treffpunkte und Begegnungsräume für Jugendliche, Familien und Frauen an.

Wenn in Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, Projekten und offenen Treffpunkten Vielfalt und unterschiedliche Meinungen erlebt werden können, ist politische Meinungsbildung möglich - eine zentrale Voraussetzung für eine starke Demokratie.

"Der SkF bietet bundesweit an vielen Orten Frauen, Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern unabhängig von der Herkunft und der Lebenssituation Räume, in denen Begegnung, Bildung und Beratung erlebt und erfahrbar werden", macht Yvonne Fritz, SkF-Vorständin, deutlich. "Diese Möglichkeiten der Begegnung tragen dazu bei, Vereinzelung und Isolation zu verhindern, stärken Frauen und setzen sichtbare Zeichen gegen Ausgrenzung und Rassismus." Solche Begegnungsräume zu erhalten und nachhaltig zu fördern, ist daher dringend geboten.

Wenn Frauen Orte haben, an denen sie sich über ihre alltäglichen Sorgen austauschen und Machtverhältnisse und Hindernisse in ihrem Leben benennen können, wird das Private politisch. So wird der Weg zu Partizipation und politischer Teilhabe geebnet.

Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Vorschläge zur Unterhaltsrechtsreform sind unausgewogen

15.12.2023

Berlin, 15.12.2023. Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V. gehört. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.

Berlin, 15.12.2023. Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur - wie die Eckpunkte - an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. "Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen", so die Bewertung der Bündnismitglieder.

Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor allem die Mütter.

Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die Bündnismitglieder.

Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw. zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. "Die Förderung der partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren kann."

Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen: "Alles andere hätte erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu verschärfen."

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/12/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf

Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
X : @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit

SkF zur Haushaltsdebatte

12.12.2023

Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen, die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr zurechtkommen.

Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen, die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr zurechtkommen. Besonders betroffen sind Familien mit geringen Erwerbseinkommen und im SGB II -Bezug, ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Geflüchtete. "Diese Menschen dürfen nicht das Gefühl bekommen, durch die sozialen Netze zu fallen und nicht mehr Teil unserer Gesellschaft zu sein. Das gefährdet den sozialen Frieden und die Demokratie in unserem Land", warnt Renate Jachmann-Willmer, SkF Vorstand.

Die Alltagssorgen vieler Menschen kennt Gabriele Andresen aus der Allgemeinen Sozialberatung und Wohnungsnotfallhilfe des SkF Ibbenbüren: "Die Zahl der Kund:innen unserer Tafel wächst. Alle leiden unter den gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen. Schlimm ist es für Eltern, jetzt zu Weihnachten kaum die Wünsche ihrer Kinder erfüllen zu können." Viele fühlten sich von den Jobcentern allein gelassen, "wenn es darum geht, ihnen zustehende Leistungen z.B. für Kinder mit besonderem Bedarf geltend zu machen", so Andresen.

Bei allen notwendigen Spardebatten dürfe nicht vergessen werden, dass es für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend ist, allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf Bildung und Ausbildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen. "Wenn in der Kinder- und Jugendhilfe nur noch notfallmäßig gehandelt werden kann und bei präventiven Maßnahmen wie beispielsweise ambulanten Erziehungshilfen, der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung und Familienberatung gespart wird, dann verlieren wir noch mehr Kinder und Jugendliche", ergänzt Heike Sienel, Geschäftsführerin des SkF Frankfurt.

Ohne Teilhabe aller am öffentlichen Raum ist der gesellschaftliche Zusammenhalt gefährdet!

17.11.2023

Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur.

Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur. Denn zur Prävention und Bekämpfung von Armut gehört auch, dass sich Menschen im öffentlichen Raum willkommen fühlen, sich dort bewegen können und Angebote für sie bereitstehen, die nichts kosten.

Seit dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober haben Caritas, SkF und SKM unter dem Motto Mittendrin - außen vor. Wem gehört die Stadt? bundesweit auf die Ausgrenzung armutsbetroffener Menschen im öffentlichen Raum aufmerksam gemacht.

"Wenn nicht in öffentliche Infrastruktur für alle investiert wird, werden Armut und Ausgrenzung in unserem reichen Land weiter zunehmen. Insbesondere für Familien und ältere Menschen mit mittlerem und kleinem Einkommen entscheidet sich gesellschaftliche Teilhabe auch daran, ob Aufenthalts-, Beratungs- und Begegnungsorte sowie Kulturveranstaltungen für alle zugänglich sind", erläutert SkF- Vorstand Renate Jachmann-Willmer die von Deutschem Caritasverband, SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband erhobene Forderung.

Der Erhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Räume und Angebote sind entscheidend auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft. "Bürger:innen müssen stärker an Entscheidungen über die Nutzung und Umnutzung öffentlichen Raums beteiligt werden", fordert SKM-Generalsekretär Stephan Buttgereit. "Sogenannte defensive Architektur, die Obdachlose von bestimmten Orten fernhalten soll; unwirtliche Plätze, auf denen in zunehmend heißen Sommern kein einziger Baum Schatten spendet; Wege, die mit Rollator oder Rollstuhl nicht passierbar sind… Es gibt viele Arten und Weisen, Menschen im öffentlichen Raum von Teilhabe auszuschließen", erläutert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Armutsprävention und Armutsbekämpfung fangen mit der Gestaltung des öffentlichen Raums an. Im Jahr unserer Klima-Kampagne fordern wir, dass dabei ein besonderes Augenmerk auf die Anpassung an die neuen klimatischen Bedingungen gelegt wird."

Mit Einladungen zu Kulturveranstaltungen, Angeboten in mobilen Beratungsstellen und Treffpunkten, Stadtspaziergängen, Bürger:innenbefragungen und im Gespräch mit Lokalpolitiker:innen haben Ortsvereine von Caritas, SkF und SKM während der Armutswochen 2023 darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig sowohl attraktive und einladende öffentliche Plätze als auch Beratungs- und Begegnungsangebote für die Teilhabe von Menschen in prekären Lebenssituationen sind.

Die Armutswochen der Caritas beginnen jedes Jahr am 17. Oktober, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut, und enden am 19. November, dem Welttag der Armen. Zahlreiche Orts- und Diözesanverbände der Caritas sowie von SkF und SKM organisierten bundesweit lokale Aktionen zum diesjährigen Thema "Mittendrin - außen vor. Wem gehört die Stadt?". Damit wiesen sie auf die Bedeutung des öffentlichen Raumes für die Lebensqualität insbesondere für von Armut betroffene Menschen hin. Lesen Sie den Appell von Caritas Deutschland, SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband unten im download-Bereich. Eindrücke der Auftaktveranstaltung in Essen finden Sie hier auf der SkF-Website.

Kaum Verbesserungen für Alleinerziehende - Kindergrundsicherung bleibt hinter Versprechungen zurück

07.09.2023

Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Die nun bekannt gewordenen Details der Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.

Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Ziel der Einführung einer Kindergrundsicherung sollte es sein, bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Die nun nach langen öffentlichen Diskussionen der beteiligten Ministerien bekannt gewordenen Details der Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.

Die AGIA begrüßt zwar die geplante Anrechnung von lediglich 45 % des Unterhaltseinkommens des Kindes auf den vorgesehenen Zusatzbetrag. Allerdings kritisiert sie die Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz, die das Alter des Kindes von 12 auf 6 Jahre herabsetzt, ab dem Alleinerziehende mindestens 600 Euro Erwerbseinkommen haben müssen, um Unterhaltsvorschuss zu erhalten.

Alleinerziehende brauchen keine höheren "Erwerbsanreize", wie der Finanzminister glauben machen will, sondern bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit. Hierzu gehört eine verlässliche Kinderbetreuung auch an Grundschulen, die aktuell durch den Fachkräftemangel und Kostensteigerungen zunehmend eingeschränkt werden muss. Deshalb fordert die AGIA dringend, auf diese Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz zu verzichten.

Besonders ernüchternd ist aus Sicht der AGIA, dass die Vereinfachung des Leistungszugangs nicht konsequent umgesetzt wird. Stattdessen ist der Kindergrundsicherungs- Check zur ersten Prüfung der Anspruchsberechtigung auf den Zusatzbetrag unverbindlich und erfordert von den Eltern eine zeitversetzte zusätzliche Beantragung. Auch müssen Leistungen zur Bildung und Teilhabe weiterhin jeweils gesondert beantragt werden. Ein neues Kinderchancenportal ändert daran zunächst nichts.

Vom im Koalitionsvertrag angekündigten Perspektivwechsel in den Familienleistungen und der diskutierten Bring-Pflicht des Staates zur Vereinfachung des Leistungsbezugs ist enttäuschend wenig übriggeblieben. Auch hier fordert die AGIA Nachbesserungen.


Trägerverbände der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) sind:
Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. (KDFB), Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V. , Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG)

Ansprechpartnerin:
Geschäftsstelle der AGIA, c/o SkF Gesamtverein e. V., Gisela Pingen-Rainer, Tel. 0231 557026-34, Email: pingen@skf-zentrale.de

Offener Brief zu Haushaltsberatungen 2024: Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert mehr Haushaltsmittel für Gleichstellung

06.09.2023

Berlin/Dortmund, 06.09.2023. Die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern die politisch Verantwortlichen auf, mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke zur Verfügung zu stellen.

"Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen", so die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V. gehört. "Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden."
"Die zuständigen Ressorts müssen nun zeitnah die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für das faire Verteilen der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen", schreiben die Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief anlässlich der Haushaltsberatungen 2024 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Mitglieder der Bundesregierung.

Um das gerechte Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, wurden im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" zwischen SPD , Bündnis 90/Die Grünen und FDP zahlreiche Maßnahmen verankert. Zentrale Vorhaben, wie die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, sind allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden.

Der Offene Brief des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/08/BSFT-Offener-Brief-Haushaltsberatungen-2024.pdf

Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Twitter: @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

• Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
• Bundesforum Männer e.V.
• Bundesverband der Mütterzentren e.V.
• Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
• Care.Macht.Mehr
• Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
• Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Bundesfrauenvertretung
• Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
• Deutscher Frauenrat e.V.
• Deutscher Gewerkschaftsbund
• Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
• Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
• evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
• Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
• Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
• Forum katholischer Männer (FkM)
Frauenwerk der Nordkirche
• GMEI Gender Mainstreaming Experts International
• Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
• Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V.
• Männerarbeit der EKD
• Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
• SKM Bundesverband e.V.
• Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
• Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
• Sozialverband VdK Deutschland e.V.
• Union deutscher Zonta Clubs
• Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
• Volkssolidarität Bundesverband e.V.
• WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
• Zukunftsforum Familie e.V.

PRESSEKONTAKT
Franziska Weck
presse@sorgearbeit-fair-teilen.de
Tel. +49 174 534 7045

Kindergrundsicherung jetzt endlich solide auf den Weg bringen!

Herausgeber: SkF Gesamtverein e. V.


Agnes-Neuhaus-Straße 5
44135 Dortmund
+49 231 557026-0

info@skf-zentrale.de

www.skf-zentrale.de

18.08.2023

Politik darf nicht weiter Vertrauen verspielen

Dortmund, 18.08.2023. Anlässlich der weiterhin intensiven Debatte im Kabinett über die Finanzierung der Kindergrundsicherung mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) an, nicht weiter Vertrauen in die Politik zu verspielen, sondern jetzt endlich tragfähige Grundlagen dafür zu legen, dass die Existenzsicherung von Kindern unabhängig vom Elterneinkommen gewährleistet ist.

"Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Seit Jahren wird darüber gesprochen, aber wenn es um konkrete Maßnahmen geht, fehlt offensichtlich der gemeinsame Wille zu handeln. Das ist ein Skandal. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die sicherstellt, dass allen Kindern ausreichend Mittel für ein gesundes Aufwachsen zur Verfügung stehen", fordert Renate Jachmann-Willmer, Vorstand SkF Gesamtverein.

"Es ist ärgerlich, dass Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und der Familienförderung gegeneinander ausgespielt werden und politisch um Kosten gepokert wird. Es braucht gesetzliche Regelungen, die gewährleisten, dass Eltern mit niedrigem Einkommen für ihre Kinder das Existenzminimum erhalten", macht Jachmann-Willmer deutlich.

Wie hoch dieses Existenzminimum sein muss, ist nach Ansicht des SkF wissenschaftlich zu ermitteln und darf nicht Gegenstand politischer Debatten sein. Zudem muss sich eine neugestaltete Kindergrundsicherung daran messen lassen, dass eine deutliche Vereinfachung, Vereinheitlichung und Automatisierung der Antragstellung erreicht wird.

Schon heute haben armutsbetroffene Kinder Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Diese können jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eigene Anträge an Jobcenter, Sozialämter bzw. Wohngeldämter gestellt werden.

2023 Stellungnahme des Kasseler Forums zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Betreuungsvereine und der freiberuflichen Betreuerinnen und Betreuer

Die im Kasseler Forum zusammengeschlossenen Verbände fordern gemeinsam den Gesetzgeber auf eine umgehende Anpassung der Vergütungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz auf den Weg zu bringen.