Berlin, 27.11.2024. Anlässlich der Justizministerkonferenz am 28.11.2024 in Berlin ruft das Bündnis „Vergütung Rechtlicher Betreuung“ Deutschland zu einem Aktionstag auf. Wir brauchen eine existenzsichernde Finanzierung der Rechtlichen Betreuung!
"Rechtliche Betreuung ist eine Unterstützungsleistung, die Menschen
mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen hilft, ihre
Angelegenheiten mit Hilfe der für sie bestellten Betreuerinnen und
Betreuer sicher und in ihrem eigenen Sinn zu regeln. Um die Forderungen
der UN -Behindertenrechtskonvention
zu erfüllen, ist eine verlässliche und existenzsichernde Finanzierung
der Rechtlichen Betreuung absolut entscheidend. Aktuell droht ein
massiver Abbau im gesamten System der rechtlichen Betreuung.
Betreuungsvereine, Betreuungsbüros und Berufsbetreuer:innen geben auf.
Das kann nur gestoppt werden, wenn die Vergütung zeitnah spürbar
verbessert wird", sagt Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des
Deutschen Caritasverbandes.
In Deutschland werden etwa 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche
Betreuer:innen unterstützt. Die anhaltende, langjährige
Unterfinanzierung gefährdet die Versorgungssicherheit und die Rechte der
betreuten Menschen.
"Hauptberufliche Rechtliche Betreuung braucht endlich langfristige
Lösungen! Wir fordern eine existenzsichernde Erhöhung und dauerhafte
Dynamisierung der Vergütung rechtlicher Betreuer:innen", erklärt Sanna
Zachej von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung für DCV , SkF und SKM .
Unsere Forderungen
1. Schaffung eines pauschalen Vergütungssystems
Wir fordern ein Vergütungssystem, das sich an den Grundsätzen des § 1821 BGB
orientiert und die tatsächlichen Kosten der beruflichen
Betreuungsführung sowie den erforderlichen Zeitaufwand berücksichtigt.
Dies soll den Anspruch aller betreuten Menschen auf Unterstützte
Entscheidungsfindung und Selbstbestimmung gewährleisten.
2. Kostendeckende Anschlussregelung ab 01.01.2026
Wir fordern eine Bundesratsinitiative, die sicherstellt, dass ab dem
01.01.2026 eine kostendeckende Anschlussregelung in Kraft tritt.
Aktionstag am 28.11.2024 in Berlin
Der Aktionstag findet parallel zur Justizministerkonferenz statt und
soll die Aufmerksamkeit auf die chronische Unterfinanzierung in der
rechtlichen Betreuung lenken. Mehrere Betreuungsvereine und auch
selbstständige Berufsbetreuer:innen haben 2024 Insolvenz angemeldet oder
das Arbeitsfeld aufgegeben. Fehlende Betreuungsvereine können
ehrenamtliche Betreuer:innen nicht mehr ausreichend unterstützen, was
unmittelbare Auswirkungen auf das ehrenamtliche Engagement hat.
Aktionsbündnis "Vergütung Rechtlicher Betreuung"
Im Aktionsbündnis haben sich aktuell mehr als 50
Interessenvertreter:innen aus Betreuungsvereinen, Berufsverbänden, dazu
Berufsbetreuer:innen und weitere Akteur:innen zusammengefunden.
Kontakt zum Aktionsbündnis "Vergütung Rechtlicher Betreuung":
https://www.bi-bv.net/
Webseite der katholischen Betreuungsvereine:
https://betreuungsvereine-in-aktion.de/
Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM
Sternstraße 71-73
40479 Düsseldorf
Pressekontakt
Sanna Zachej
Telefon +49 176 11512095
zachej@skmev.de
Martina Züger
Telefon 0211 233 948 - 43
zueger@skmev.de
Dortmund, 25.11.2024. Anlässlich des Internationalen Tags gegen zur Beseitigung von Gewalt an Frauen ruft der SkF zu einer verstärkten Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen auf. Die neuesten Zahlen des Lagebilds des Bundeskriminalamts (BKA) zeigen eine alarmierende Zunahme von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt.
Diese Entwicklung unterstreicht die Dringlichkeit, dem Thema mehr Aufmerksamkeit und politischen Nachdruck zu verleihen.
"Jede Frau und jedes Mädchen, das Gewalt erfahren muss, ist eine zu
viel. Die Zahlen des BKA sind erschreckend und zeigen, dass wir keine
Zeit mehr verlieren dürfen. Es muss endlich gehandelt werden," fordert
Frau Fritz, Vorständin des SkF .
"Das Gewalthilfegesetz darf nicht länger auf die lange Bank geschoben
werden. Es braucht klare rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen,
um Frauen besser zu schützen und Hilfesysteme flächendeckend
auszubauen."
Verschiedene Parteien haben bereits Entwürfe und Anträge für ein Gewalthilfegesetz vorgelegt, doch bislang fehlt eine Einigung. Der SkF appelliert an die politischen Verantwortlichen, schnellstmöglich zusammenzukommen und ein gemeinsames, tragfähiges Gesetz zu verabschieden.
"Wir brauchen ein starkes Signal der Solidarität mit den Betroffenen und eine entschlossene Antwort auf die zunehmende Gewalt. Nur durch parteiübergreifenden Konsens können wir das schaffen," so Fritz weiter.
Der SkF setzt sich seit Jahren für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein und bietet durch Beratungsstellen, Schutzwohnungen und Präventionsprojekte konkrete Unterstützung an. Der Appell zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen richtet sich nicht nur an die Politik, sondern auch an die gesamte Gesellschaft: Gewalt darf niemals toleriert werden.
Dortmund, 19.11.2024. SkF fordert schnelles Handeln zum Schutz von Gewaltbetroffenen. Das Bundeskriminalamt hat heute das neue Lagebild zu geschlechtsspezifischen Straftaten gegen Frauen veröffentlicht. Die Ergebnisse spiegeln einen besorgniserregenden Trend wider: Die Gewalt gegen Frauen nimmt in erschreckendem Maße zu.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die gemeldeten Delikte zum Nachteil von Frauen steigen in allen Bereichen. Über 6 % mehr Fälle wurden in den Fallgruppen Menschenhandel und Sexualstraftaten registriert, 5,6 % mehr Frauen wurden Opfer häuslicher Gewalt. Besonders alarmierend ist der Anstieg digitaler Gewalt gegen Frauen um 25 %. 360 Frauen und Mädchen verloren ihr Leben durch Femzide. Diese Zahlen verdeutlichen die drängende Notwendigkeit, Betroffene besser zu schützen und Unterstützungsstrukturen zu stärken.
Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein e.V. : "Die Ergebnisse des Lagebildes bestätigen, was wir seit Jahren beobachten: Die Gewalt hinter verschlossenen Türen nimmt zu. Jede Frau, die Gewalt erfährt, ist eine zu viel. Es ist höchste Zeit, dass ein Gewalthilfegesetz verabschiedet wird, das klare Standards für Schutz und Hilfe für Betroffene schafft und deren Finanzierung sichert."
Der SkF fordert die Politik auf, die Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes auf die Prioritätenliste zu setzen. Ziel muss es sein, ein flächendeckendes und verlässlich finanziertes Netz aus Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Notrufangeboten zu garantieren.
"Betroffene brauchen schnell und unkompliziert Schutz und Hilfe - unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer finanziellen Situation. Ein Gewalthilfegesetz ist ein notwendiger Schritt, um Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen und ihnen eine Perspektive zu geben", so Fritz weiter.
Der SkF appelliert an alle gesellschaftlichen Akteure, Gewalt gegen Frauen und in Familien nicht als privates Problem abzutun, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen. Der Verein setzt sich seit Jahren für gewaltbetroffene Frauen ein und unterstützt sie mit spezialisierten Beratungsangeboten und sicheren Schutzräumen.
Eva Maria Welskop-Deffaa, Caritas-Präsidentin: "Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles Problem, das unabhängig von Einkommen und Bildung in allen Bevölkerungsschichten vorkommt. Gewalt gegen Frauen gefährdet ihre körperliche und seelische Gesundheit und die mitbetroffener Kinder. Die Absicherung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten, namentlich von Frauenhäusern, ist unerlässlich. Die Opfer brauchen Schutz - die oft ungeheuerlichen Taten müssen gesühnt werden. Giséle Pelicot hat sichtbar gemacht, wie sehr die Scham der Opfer die Täter viel zu häufig und viel zu lange schützt."
Berlin, 15.11.2024. „Armut darf nicht als selbstverständlich hingenommen werden. Es ist Aufgabe der Politik, eine chancengerechte demokratische Gesellschaft zu erhalten“, so der Appell zum Welttag der Armen des Deutsches Caritasverbands (DCV) e.V. mit seinen Fachverbänden SKM Bundesverband e.V. und SkF Gesamtverein e.V. an die Politik.
Caritas appelliert zum Welttag der Armen: Wir brauchen eine Sozialpolitik für alle
Berlin, 15.11.2024. "Armut darf nicht als selbstverständlich hingenommen werden. Es ist Aufgabe der Politik, eine chancengerechte demokratische Gesellschaft zu erhalten." Mit diesem Appell zum Welttag der Armen wendet sich heute der Deutsche Caritasverband (DCV) e.V. mit seinen Fachverbänden SKM Bundesverband e.V. und SkF Gesamtverein e.V. an die Politik.
Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: "Wir brauchen eine Sozialpolitik für alle, die präventiv darauf ausgerichtet ist, Armut zu vermeiden. Es braucht das Netz sozialer Dienste und Einrichtungen - von der Schuldnerberatung bis zum offenen Jugendtreff, von den Frühen Hilfen bis zum Besuchsdienst für Senioren -, damit sich Notlagen nicht verfestigen und Menschen in Lebenskrisen wirksam geholfen wird."
Caritas fordert politische Teilhabe armutserfahrener Menschen
Mit dem Welttag der Armen am 17. November gehen die
Caritas-Armutswochen zu Ende, die in diesem Jahr unter dem Motto
"Frieden beginnt beim Zuhören - politische Beteiligung armutserfahrener
Menschen" standen. 40 Menschen mit Armutserfahrung aus ganz Deutschland
waren der Einladung von DCV ,
SKM und SkF gefolgt, und erarbeiteten in einer Zukunftswerkstatt
Lösungsansätze für die politische Teilhabe armutserfahrener Menschen.
Die Teilnehmer:innen übergaben ihre Forderungen am 17. Oktober im Rahmen
eines Parlamentarischen Frühstücks an Abgeordnete des Bundestages.
Kernanliegen waren Mitspracherechte in sozialpolitisch relevanten
Gremien sowie die Feststellung, dass politische Beteiligung ohne Geld
und Ressourcen nicht möglich sind.
Stephan Buttgereit, Generalsekretär SKM Bundesverband e.V.:
"Die Einbindung von armutserfahrenen Menschen und deren Beratung
aufgrund ihrer Erfahrungen muss in der Gremienarbeit von
Sozialpolitiker:innen eine Selbstverständlichkeit werden. Dies gilt auch
für unsere Arbeit in der Wohlfahrt, denn: Der Mensch am Rand ist unsere
Mitte."
Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein e.V.:
"Die Zukunftswerkstatt mit den armutserfahrenen Teilnehmenden
hat gezeigt, wie sehr sie Expert:innen in eigener Sache sind. Nur wenn
Politik den Menschen zuhört und erfährt, was sie brauchen, wird es auch
möglich sein, Armut und Ausgrenzung in unserer Gesellschaft zu
überwinden."
Zur Info: Armutstag - Armutswochen
Jedes Jahr eröffnen der Deutsche Caritasverband e.V.,
der SKM Bundesverband e.V. und der SkF Gesamtverein e.V. gemeinsam am
Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut (17. Oktober) die
Caritas Armutswochen. Soziale Einrichtungen von Caritas, SkF und SKM
machen in dieser Zeit deutschlandweit mit Aktionen auf Armut in unserer
Gesellschaft aufmerksam. In diesem Jahr ging es um die politische
Teilhabe für armutserfahrene Menschen. Die Armutswochen enden jedes Jahr
mit dem vom Papst ausgerufenen Welttag der Armen, der 2024 am 17.
November stattfindet.
Berlin, 14.11.2024. Vor 30 Jahren verpflichtete der Gesetzgeber den Staat auf den Verfassungsgrundsatz, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Zahlreiche Gender Gaps belegen jedoch, dass diese bis heute nicht erreicht ist.
Vor 30 Jahren verpflichtete der Gesetzgeber den Staat auf den Verfassungsgrundsatz, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Zahlreiche Gender Gaps belegen jedoch, dass diese bis heute nicht erreicht ist. Für die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist fair geteilte Sorgearbeit von zentraler Bedeutung.
Berlin, 14.11.2024. "Die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist überfällig. Nach 75 Jahren Grundgesetz und 30 Jahren Pflicht zur aktiven Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern brauchen wir endlich die partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und geteilte Führungspositionen in Politik und Wirtschaft", fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V. gehört. "Equal Pay gibt es nur im Doppelpack mit Equal Care. Damit Frauen ökonomisch auf eigenen Beinen stehen können, muss unbezahlte Sorgearbeit partnerschaftlich geteilt werden."
Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bedingen die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko. Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden.
Die 1994 verabschiedete Ergänzung des Artikel 3 GG ist ein klarer Auftrag an den Staat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen. Vorhaben wie die bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes, die Erhöhung der Anzahl der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate oder die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen, die die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit befördern, müssen in der nächsten Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.
"Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist höchst relevant für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft - und angesichts des aktuellen Erstarkens rechtsextremer politischer Kräfte von elementarer Bedeutung für die Demokratie. Der Schulterschluss von Frauen 1994 über Parteigrenzen hinweg zeigt: Frauen müssen mit an allen Tischen sitzen, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen."
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
Dem Bündnis gehören an:
• Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
• Bundesforum Männer e.V.
• Bundesverband der Mütterzentren e.V.
• Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
• Care.Macht.Mehr
• Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
• Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Bundesfrauenvertretung
• Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
• Deutscher Frauenrat e.V.
• Deutscher Gewerkschaftsbund
• Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
• Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
• evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
• Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
• Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
• Forum katholischer Männer (FkM)
• Frauenwerk der Nordkirche
• GMEI Gender Mainstreaming Experts International
• Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
• Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V.
• Männerarbeit der EKD
• Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
• Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
• SKM Bundesverband e.V.
• Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
• Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
• Sozialverband VdK Deutschland e.V.
• Union deutscher Zonta Clubs
• Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
• Volkssolidarität Bundesverband e.V.
• wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
• WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
• Zukunftsforum Familie e.V.
Pressekontakt
Franziska Weck
presse@sorgearbeit-fair-teilen.de
Tel. +49 174 534 7045
Berlin, 10.11.2024. Der Deutsche Caritasverband fordert gemeinsam mit seinen Fachverbänden SkF und Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), die Entscheidung über das Monitoring nicht-invasiver Pränataltests (NIPT) umgehend wieder auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen.
Die geplante Entscheidung über ein verpflichtendes Monitoring hat nichts mit dem Ende der Ampel-Regierung und den damit verbundenen unklaren Mehrheiten zu tun. Der NIPT-Antrag kommt aus der Mitte des Parlaments, er ist ein dringend notwendiges Signal gegen eine schleichende Verselbständigung eugenischer Praktiken.
Berlin, 10.11.2024 - "Mit großer Sorge haben wir gesehen, dass der Ältestenrat des Deutschen Bundestages am Freitag den von Corinna Rüffer, Hubert Hüppe und vielen anderen Bundestagsabgeordneten eingebrachten Gruppenantrag zum nicht-invasiven Pränataltest kommentarlos von der Tagesordnung des Bundestags genommen hat. Die Entscheidung muss am Montag rückgängig gemacht und die Beratung des Antrags noch in diesem Jahr ermöglicht werden", fordert Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. "Zwei Jahre nach der Kassenzulassung der Tests (NIPT) wird es höchste Zeit, sich auf ein verbindliches Verfahren der wissenschaftlichen und parlamentarischen Beobachtung im Bundestag zu verständigen."
Der NIPT-Test, ursprünglich als Untersuchung in klar definierten Risikoschwangerschaften gedacht und insoweit als Kassenleistung anerkannt, wird inzwischen routinemäßig bei mindestens jeder zweiten Schwangerschaft eingesetzt. Ab der 10. Woche gibt das Testergebnis Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit von verschiedenen genetischen Veränderungen und auf die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung.
"Mit der Kassenzulassung ist offenkundig ein Automatismus entstanden. Der teure, aber keineswegs treffsichere Test, wird im gynäkologischen Alltag fast so selbstverständlich wie ein Ultraschall eingesetzt. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Bei NIPT führt der diagnostische Befund anders als beim Ultraschall nicht dazu, therapeutische Entscheidungen zu treffen, die helfen, während der Schwangerschaft, für die Geburt oder unmittelbar nach der Geburt zielgenau notwendige medizinische Maßnahmen zum Wohle des Kindes zu ergreifen. Stattdessen ist mit dem Test und seinem Ergebnis viel zu oft die implizite Erwartung verbunden, die Schwangerschaft bei einem positiven Befund zu beenden", beschreibt Welskop-Deffaa die Entwicklung.
Der Caritasverband unterstützt daher den fraktionsübergreifenden Antrag, der sich an einem einstimmigen Bundesratsbeschluss orientiert und der ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der Kassenzulassung von NIPT fordert. Es sollen zeitnah belastbare Daten wissenschaftlich erhoben und in einem Bericht für den Bundestag ausgewertet werden.
Unterstützung für Eltern von Kindern mit einer Behinderung
"Als SkF
Gesamtverein ist es uns wichtig", betont Yvonne Fritz, Vorständin des
SkF, "dass die Inanspruchnahme von invasiven Testverfahren nicht dazu
führen darf, den Druck auf Frauen unnötig zu erhöhen, alle
diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um eine genetische
Behinderung ihres Kindes auszuschließen."
"Die Entscheidung für ein Kind mit einer Behinderung und der gelingende Lebensalltag mit diesem Kind sind auf flankierende Unterstützung angewiesen. Durch den NIPT wird das Merkmal "Behinderung" Kriterium dafür, welches Leben "erwünscht" und welches "unerwünscht" ist. Wir brauchen dringend einen gesellschaftlichen Diskurs zur Frage, wo die Grenzen des medizinisch Machbaren zum Wohl eines menschenwürdigen Zusammenlebens gesetzt werden müssen", so Wolfgang Tyrychter, Vorsitzender des CBP
Psychosoziale Beratung nutzen
Caritas, SkF und CBP unterstützen die Forderung der
Bundestagsabgeordneten Rüffer und Hüppe nach einem Monitoring. Dieses
muss die Bedeutung psychosozialer Beratung im Kontext von
Pränataldiagnostik und deren Einbindung in das Zusammenspiel von
Arztpraxen und Schwangerschaftsberatungsstellen beleuchten. "Moderne
Medizin darf nicht zur Quelle von Ausgrenzung und Diskriminierung
werden. Leistungen der Krankenkassen und medizinische Begleitung müssen
darauf zielen, die Lebens- und Teilhabechancen von Kindern mit
Behinderung und ihren Familien so umfassend wie möglich zu verbessern",
unterstreicht Welskop-Deffaa.
Abbrüche aufgrund wahrscheinlicher Behinderung nehmen in den letzten
Jahren deutlich zu, nicht selten basierend auf falsch-positiven
Ergebnissen. So beträgt bei einer 30-jährigen Schwangeren die
Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiven Ergebnisses für Trisomie 21
fast 40 %, für Trisomie 18 etwa 80 % und für Trisomie 13 sogar 90 %.
Berlin, 17.10.2024. Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Deutscher Caritasverband werben mit Nachdruck für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und der geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch.
Das Handeln eines Arztes, der einen Schwangerschaftsabbruch ohne Vorliegen eines Beratungsscheins oder gegen den Willen der Frau vornimmt, darf auch innerhalb der ersten Wochen einer Schwangerschaft nicht als rechtmäßig gewertet werden. Es bedarf eines Rechtsrahmens, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nimmt, so die Verbände.
Angesichts des Gesetzgebungsvorschlags, der heute von verschiedenen Frauenverbänden vorgestellt wurde, weist SkF -Vorständin Yvonne Fritz darauf hin, dass viele Frauen in Konfliktsituationen Unterstützung, Schutz und Zeit brauchen, um sich entscheiden zu können. Schwangerschaftsberatungsstellen sind regelmäßig mit Frauen in Kontakt, die in schwierigen Beziehungen leben, von Partnerschaftsgewalt bedroht sind oder in Existenznöten stecken. Die Beratungspflicht bietet die Gewähr, dass sie den Zugang zu einer Beratung finden, die sie dabei unterstützt, in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung zu treffen."
Für Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wird die Beratungspflicht zunehmend unverzichtbar, um Paaren zur Seite zu stehen, die durch einen pränataldiagnostischen Befund von einer möglichen Behinderung ihres Kindes erfahren. "Die Art und Weise, wie Pränataldiagnostik immer früher und immer regelmäßiger zum Einsatz kommt, setzt Paare einem hohen Entscheidungsdruck aus. Hier manifestiert sich längst eine Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen und ihren Familien", so Welskop-Deffaa.
Bluttests zur Bestimmung von Geschlecht oder Behinderung sind ab der
zehnten Schwangerschaftswoche möglich. "Eltern von Kindern mit
Behinderung müssen sich heute für ihre Entscheidung für das Kind
rechtfertigen. Stigmatisiert wird in diesen Fällen nicht der
Schwangerschaftsabbruch, sondern die Familie mit Kind mit Behinderung.
Wir müssen als Gesellschaft sicherstellen, dass Eltern sich frei für ihr
behindertes Kind entscheiden können. Wir brauchen eine inklusive,
diskriminierungsfreie Gesellschaft von Anfang an."
Der Anteil der Kinder, die mit Trisomie 21 zur Welt kommen, geht durch
die Einführung von Bluttests und deren Finanzierung durch die
Krankenkassen schon jetzt deutlich zurück. Heute entscheiden die
Mehrzahl der Eltern, denen einTrisomie-21-Befund für ihr Kind vorliegt,
die Schwangerschaft abzubrechen. Dies ist umso dramatischer, als der
Bluttest bei jüngeren Schwangeren häufig falsch-positiv ist.
Unter dem Dach der Caritas setzen sich deutschlandweit 277.000
hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 1600
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe und der
Behindertenhilfe dafür ein, dass Leben auch in herausfordernden
Situationen gelingen kann.
Dortmund 17.09.2024. Stellungnahme des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V. zum Antrag der CDU/CSU „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ Drucksache 20/10384 vom 20.02.2024
Der Sozialdienst katholischer Frauen unterstützt seit Jahrzehnten Frauen, die ihren Lebensunterhalt mit Prostitution bestreiten durch Beratungsangebote und praxisnahe Hilfen. Es ist dem SkF ein Anliegen, die Situation der in der Prostitution tätigen Sexarbeiter:innen zu verbessern und sicherer zu machen. Die folgende Stellungnahme ist vor diesem Hintergrund zu verstehen.
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem:
● das Verbot der Nachfrage und des Kaufs sexueller Dienstleistungen („Freierstrafbarkeit“);
● das Verbot des Betriebs sämtlicher Prostitutionsstätten (Bordelle, Laufhäuser etc.);
● das Verbot der Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung;
● sowie das Verbot, aus der Prostitution anderer vorsätzlich eigenen Nutzen zu ziehen
Auch nach der Einführung des ProstSchG mit seinen Begleitgesetzen gibt es keine validen Daten zum Prostitutionsgeschehen in Deutschland. Die kolportierten Zahlen sind, wie es auch dem vorliegenden Antrag zu entnehmen ist, nur geschätzt.
Das Prostitutionsgeschehen in Deutschland ist sehr inhomogen. Es reicht vom Stripteaselokal, über Internetportale, den luxuriösen Escort-Service, über Clubs, Bordelle und vieles andere mehr bis zum Straßenstrich in einem heruntergekommenen Wohnviertel oder einem Industriegebiet. Zudem sind die Grenzen fließend, weil Sexarbeiter:innen je nach Nachfrage, Lebens- und Einkommenssituation ihre Anbahnungs- und Arbeitsorte wechseln.
Vorstand
Yvonne Fritz, Ute Pällmann
Sekretariat
Sanja Russo 0231 557026-23
russo@skf-zentrale.de
Claudia Wiele 0231 557026-32
wiele@skf-zentrale.de
Dortmund, 17.09.2024
In der Wohnungsprostitution reicht das Spektrum von hochpreisig, exklusiv und selbstbestimmt angebotenen Dienstleistungen bis zur Beschaffungsprostitution in der eigenen Wohnung, weil in hochbelasteten Siedlungen sowohl Kunden als auch Dealer auf engem Raum zusammenleben und die Suchtfolgen das Anschaffen in einem geregelten System wie einem Bordell unmöglich machen.
In Wohnwagen arbeiten Frauen, die sich selbst als „Profifrauen“ verstehen und solche, die von Zuhältern oder Familienangehörigen gezwungen werden, dort zu arbeiten.
Sexarbeiter:innen in der Straßenprostitution sind keineswegs eine homogene Gruppe. Auch hier gibt es alle Erscheinungsformen: Von der Studentin, die sich Geld für den Lebensunterhalt dazu verdient und die Kontrolle in einem Laufhaus oder Bordell scheut, bis hin zur drogengebrauchenden Frau, für die die Prostitution die einzige Chance ist, ihr Leben und ihren Konsum zu finanzieren.
Kaum Erwähnung und Beachtung finden in der gesamten Diskussion um Prostitution und Zwangsprostitution und damit auch bei der Debatte um die Einführung des Nordischen Modells männliche Prostituierte oder LGBTQI+.
Als Frauenfachverband stehen wir an der Seite der Frauen und setzen uns für die Verbesserung der Situation der in der Prostitution tätigen Menschen ein. Sie zu begleiten und zu stärken, ihnen Auswege aufzuzeigen, ist eine der ureigenen Aufgaben des SkF. Einige Ortsvereine engagieren sich mit speziellen Angeboten wie Cafés und Treffpunkten, Beratungsstellen und Ausstiegshilfen und erreichen mit Angeboten wie Streetwork oder geschützten Straßenstrichen besonders vulnerable Sexarbeiter:innen.
Aber auch in vielen anderen Diensten und Beratungsfeldern begegnen dem SkF Menschen, die in der Prostitution arbeiten. Hierbei setzen sich die Berater:innen für die Rechte, die Selbstbestimmung und die Würde von Menschen ein, die die Beratungsstellen aufsuchen.
Die in der Prostituiertenhilfe engagierten Ortsvereine arbeiten in Arbeitskreisen übergeordnet und in der alltäglichen Beratungspraxis eng mit Mitarbeitenden von Gesundheits-, Ordnungs- und Ausländerämtern, der Polizei, der Jobcenter oder der Finanzverwaltung zusammen. Einerseits geht es dabei darum, eine gemeinsame Haltung zum Prostitutionsgeschehen vor Ort zu entwickeln und auf Veränderungen reagieren zu können und andererseits darum, im Einzelfall Lösungen für hilfesuchende Sexarbeiter:innen zu entwickeln.
Es ist anzunehmen, dass die Einführung einer allgemeinen Freierstrafbarkeit die Situation dieser Prostituierten grundlegend verschlechtert, da sich die Ausübung der Sexarbeit unter rechtlich regulierten Bedingungen nicht mehr legalisiert ausüben ließe.
Auf der Grundlage der Fachexpertise aus der Beratungstätigkeit unterstützt der SkF Gesamtverein e.V. den Antrag der CDU/CSU auf Einführung des sogenannten „Nordischen Modells“ nicht. Begründung:
Mit der Forderung auf Grundlage des Nordischen Modells den Sexkauf zu bestrafen, verbindet sich die Hoffnung, dass Prostitution aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwindet und dass durch die Stigmatisierung der Prostitution ein gesellschaftlicher Wandel eintritt. Ein Sexkaufverbot kann zwar ein Zeichen setzen, dass eine Gesellschaft Prostitution und Sexkauf missbilligt. Allerdings ändert das Sexkaufverbot nichts an den Bedingungen, die Sexarbeiter:innen vulnerabel machen für Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution (Diskriminierung, Armut, Krankheit, Abhängigkeiten, Drogenmissbrauch etc.): Internationale Studien belegen, dass durch ein Sexkaufverbot eine Verdrängung in isolierte und risikoreichere Orte stattfindet. Lediglich für den kleinen Bereich der Straßenprostitution wird durch ein Sexkaufverbot das verfolgte Ziel der Verbannung aus dem öffentlichen Raum erreicht (Prostitution und Sexkaufverbot | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de).
Das aber unter Inkaufnahme der Tatsache, dass die auf den Straßenstrichen arbeitenden Prostituierten ohnehin häufig besonders belastet sind, weil sie sich z.B. wegen fehlendem Krankenversicherungsschutz, einer fehlenden Meldeadresse oder einem unklaren Aufenthaltsstatus nicht nach ProstSchG anmelden können oder durch ihre gesundheitliche und psychische Konstitution (Abhängigkeitserkrankungen, dauerhafte Wohnungslosigkeit, Verwahrlosung etc.) keinen anderen Prostitutionsort mehr finden. Dadurch steigt das Risiko für Menschen in der Prostitution von Gewalt betroffen zu sein oder sich eher mit sexuell übertragenen Krankheiten zu infizieren.
Ein neuer Bericht von Amnesty International aus 2022 (Irland: Sexkaufverbot gefährdet die Sicherheit von Sexarbeiter*innen — amnesty.ch) bestätigt die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter:innen nach Einführung des Sexkaufverbotes.
Die Verhandlungsposition gegenüber den Kund:innen verschlechtert sich, da sie Sexarbeitende dazu zwingt, allein zu arbeiten. Die Recherchen zeigen eindeutig, dass die Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen Sexarbeiter:innen dazu zwingt, mehr Risiken einzugehen. Außerdem verhindert die Untersagung des Bordellbetriebs, dass Sexarbeiter:innen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit zusammenarbeiten. Befragte Sexarbeiter:innen in Irland geben an, dass die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit anderen Sexarbeiter:innen zu ihrer Sicherheit beiträgt und das Risiko von Gewalt verringert.
Trotz einer Einführung des Sexkaufverbotes wird es - und das zeigen Studien aus allen Ländern, in denen das sogenannte Nordische Modell eingeführt wurde - weiterhin Prostitution geben. Erschwert wird lediglich der Zugang zu Hilfe, weil sich Betroffene z.B. bei einem gewaltsamen Übergriff durch Kund:innen oder bei Zwangshandlungen durch Zuhälter:innen nicht mehr an Hilfseinrichtungen, die Polizei oder Strafverfolgungsbehörden wenden werden, selbst wenn ihnen im Rahmen des Nordischen Modells kein strafbares Handeln unterstellt wird.
Auch aus rechtlicher Sicht ist die Einführung der von der CDU/CSU geforderten Strafbarkeit des Sexkaufs zudem nicht haltbar.
Ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell würde die durch das Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit der Sexarbeiter:innen nach Art. 12 GG und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzen. Durch die Einführung eines Sexkaufverbotes ist außerdem zu befürchten, dass ausschließlich Beratungen mit dem Ziel des „gelingenden Ausstiegs“ gefördert werden. Aus der Praxis wissen wir, dass gelingende Beratung sich an den Wünschen der Klient:innen orientiert und sehr vielfältig ist. Eine Beschränkung der Beratungstätigkeit lediglich auf Ausstiegsberatung gefährdet die Zugänge zu besonders vulnerablen Gruppen (z.B. die aufsuchende Arbeit auf dem Straßenstrich) und letztendlich auch die finanzielle Förderung der unterschiedlichen Beratungsangebote. Eine Einschränkung der Beratung ist auch aus berufsethischer Sicht abzulehnen. Da Beratung sich immer an den Bedürfnissen und der Lebenswelt der Angebotsnutzer:innen orientiert.
Forderungen des SkF Gesamtverein e.V.:
• Für notwendige Verbesserungen im Prostituiertenschutz sollte die für 2025 vorgesehene Evaluierung abgewartet werden.
• In der aktuellen Rechtslage des ProstSchG zeigt sich jetzt schon ein Nachbesserungsbedarf beispielsweise in der Regelfinanzierung und dem Ausbau von Beratungsangeboten.
• Unabhängig von einer Veränderung der Gesetzeslage muss die vielfältige Beratungslandschaft für Sexarbeitende in Deutschland erhalten und gesichert werden. Eine Koppelung von Hilfe an den Ausstieg betrifft vor allem die Gruppen, die durch die Einführung des Nordischen Modells besonders geschützt werden sollen: Menschen, wohnungslos, suchtkrank, unter Gewalt und Zwang leidend, können nicht aussteigen, weil sie keine Alternativen haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Andere können nicht aussteigen, weil ihnen, z.B. als EU-Bürger:innen der Zugang zum Hilfesystem aufgrund der fehlenden Leistungsberechtigung verwehrt ist.
• Sexarbeiter:innen können nur dann erreicht werden, wenn sie legal arbeiten und eine gesundheitliche Versorgung sowie Präventionsangebote nutzen können. Insbesondere vulnerable Prostituierte brauchen Zugänge zum Hilfesystem
In der Prostitution Betroffene von Menschenhandel, Zwang, Ausbeutung, Gewalt und Zuhälterei müssen besser geschützt werden. Hierzu gehören beispielsweise umfassende Schutzrechte für Betroffene, unabhängig von Aufenthaltsfragen und der Bereitschaft mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren.
• Zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel muss die bereits bestehende Gesetzeslage nach § 180a StGB, § 184f StGB, § 184g StGB und § 232 und § 232a StGB konsequent umgesetzt werden.
Dortmund, den 17.09.2024
Yvonne Fritz
Berlin, 05.09.2024. Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur:innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, zu denen auch der SkF gehört, fordert ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen.
Berlin, 05.09.2024. Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur:innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, fordert ein konsequentes Umdenken der Politik im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich gemeinsam an einem Strang ziehen! Weg von einem Kooperationsverbot zwischen den föderalen Ebenen und hin zu einem Kooperationsgebot.
Ein Aufwachsen in Armut wirkt sich auf die Teilhabe an der Gesellschaft aus und prägt Menschen für ihr gesamtes Leben. Seit Jahrzehnten verharrt die Kinder- und Jugendarmut in unserem reichen Land auf einem viel zu hohen Niveau von 20 Prozent. Die Dauer, die Kinder und Jugendliche in Armut leben, verlängert sich sogar seit Jahren. Vor dem Hintergrund einer Sparpolitik, die auch vor Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nicht haltmacht, fordert der Ratschlag Kinderarmut ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Nicht die Frage, wer welche Maßnahmen bezahlt, sollte im Vordergrund stehen, sondern die Förderung eines guten Aufwachsens für alle. Dafür braucht es eine Stärkung der Infrastruktur vor Ort. Das wird aber nur funktionieren, wenn Kommunen, Länder und der Bund sich gemeinsam zuständig fühlen und alle Ebenen auch tatsächlich Verantwortung übernehmen.
"Der Sozialdienst katholischer Frauen ( SkF ) macht an vielen Orten Angebote zur Begegnung, Bildung, Beratung und Betreuung für armutsbetroffene Familien und ihre Kinder. Doch deren Finanzierung wird immer wieder in Frage gestellt," erläutert Yvonne Fritz, Vorständin SkF -Gesamtverein. "Wir brauchen zwingend eine verlässliche Finanzierung, um für Kinder, Jugendliche und ihre Familien eine nachhaltige Infrastruktur anbieten zu können."
Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut 2024 "Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!" finden Sie hier und auf der Homepage der Nationalen Armutskonferenz unter www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/
Pressekontakt
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V., Öffentlichkeitsarbeit
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund. Tel. 0231 557026-27 bzw. -37, Fax 0231 557026-60,
E-Mail: presse@skf-zentrale.de
Diese Erklärung wurde von folgenden 51 Akteur:innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft unterzeichnet.
Den Appell haben unterzeichnet:
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V.
AWO Bezirksverband Hannover e.V.
AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V.
AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.
AWO Bezirksverband Potsdam e.V.
AWO Bundesverband e. V.
AWO Region Hannover e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V.
Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege (BEVKi)
Bundesforum Männer e.V.
Bundesjugendwerk der AWO e.V.
Bundesverband der Familienzentren e.V.
Bundesverband der Mütterzentren e.V.
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
Deutsche Gesellschaft für Systemische Beratung, Therapie und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsche Liga für das Kind e.V.
Deutscher Bundesjugendring e.V.
Deutscher Caritasverband
Diakonie Deutschland
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.
Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET)
Familienplanungszentrum Berlin e.V.
Freie Universität Berlin
Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
KINDERVEREINIGUNG e.V.
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN -Kinderrechtskonvention e.V.
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband RLP/SAL
Präventionsketten Niedersachsen: Gesund aufwachsen für alle Kinder!
Progressiver Eltern- u. Erzieher*innen-Verband NRW e.V. (PEV NRW)
Save the Children Deutschland e.V.
Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.
SHIA-Bundesverband e.V.
Sozialdienst katholischer Frauen - Gesamtverein e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Stiftung SPI
Tafel Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV)
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.
Darüber hinaus wird der Appell mitgetragen von:
Gerda Holz, Politikwissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, Bochum
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster, EvH RWL Bochum/Universität Gießen
Prof. Dr. Silke Tophoven, Hochschule Düsseldorf
Dortmund, 12.08.2024. Anlässlich des Internationalen Tag der Jugend am 12. August spricht sich der SkF Gesamtverein e.V. dafür aus, die Kinder- und Jugendrechte durch eine Verankerung im Grundgesetz weiter zu stärken.
Dortmund, 12.08.2024. Anlässlich des Internationalen Tag der Jugend am 12. August spricht sich der SkF Gesamtverein e.V. dafür aus, die Kinder- und Jugendrechte durch eine Verankerung im Grundgesetz weiter zu stärken.
"Um den Kinderschutz zu stärken, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu festigen und ihnen eine Stimme zu geben, ist es zwingend notwendig, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden", so Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein. "Daneben kann diese Verankerung dazu beitragen, kind- und jugendgerechtere Lebensbedingungen sowie bessere Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen und Deutschland kinder-, jugend- und familienfreundlicher zu gestalten".
Auch wenn die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) bereits seit dem Jahr 1992 in Deutschland gilt, wurde diese noch nicht ausdrücklich im Grundgesetz festgeschrieben. Die derzeitigen Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Jedoch ist dies bis heute nicht umgesetzt worden.
Die Kinderrechte gelten für jedes Kind und jeden Jugendlichen unter 18 Jahren und weisen Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte aus. In der UN -Kinderrechtskonvention werden die Kinderrechte in 54 Artikeln festgeschrieben. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind durch diese Konvention verpflichtet, stets die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.
Die 10 wichtigsten Kinderrechte sind:
Kinderrechte im Grundgesetz führen zu mehr Verantwortung des Staates und der Eltern gegenüber Kindern und Jugendlichen. So würden die Beteiligungsmöglichkeiten von diesen ausgebaut und die Orientierung am Kindeswohl würde mehr Gewicht bekommen.
Berlin/Dortmund, 05.07.2024. Gemeinsam mit seinem Fachverband SkF begrüßt der DCV die Stärkung des Beratungs- und Schutzkonzepts für schwangere Frauen in Konfliktsituationen. Das bestehende Konzept soll mit dem Gesetz zur Gehsteigbelästigung erweitert werden, das heute im Bundestag beschlossen wird.
Kein Spießrutenlauf für schwangere Frauen in Konfliktsituationen
"Eine ungewollt schwangere Frau, die weder Ein noch Aus weiß, braucht ein offenes Ohr und eine ausgestreckte Hand, keinen Spießrutenlauf", sagt Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. Sicher und vertraulich erreichbare Beratungsstellen seien ein zentraler Bestandteil einer guten Versorgung von Schwangeren. "Um den ungehinderten Zugang zur Beratung zu gewährleisten, ist es elementar wichtig, Störungen rund um Schwangerschaftsberatungsstellen abzuwenden. Das gilt auch für die Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch," so Welskop-Deffaa.
Frauen erleben Beratung hilfreich
Denn nur aufgrund der Beratungspflicht finden viele Frauen in Konfliktsituationen den Weg in eine Beratung, die sie dann in aller Regel als hilfreich erleben. "Eine ergebnisoffene und an der Situation der Frau orientierte Beratung stärkt Frauen, in der Ausnahmesituation des Schwangerschaftskonflikts eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen," hält Yvonne Fritz, SkF Gesamtverein fest. Durch die gesetzliche verankerte Beratungspflicht kann eine flächendeckende Versorgung von Beratungsstellen für Frauen garantiert werden. Sie aufzuheben stellt für SkF und DCV keine Lösung dar.
06.06.2024. Gemeinsam mit 34 weiteren Unterzeichner:innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft fordert der SkF die Bundesregierung auf, endlich die angekündigte Familienstartzeit auf den Weg zu bringen.
35 Unterzeichner:innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft - vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb - fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: "Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!" Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes - für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender - ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Dass die Familienstartzeit immer noch auf sich warten lässt, trifft auf großes Unverständnis.
"Wenn Väter gemeinsam mit den Müttern nach der Geburt intensiv die ersten Tage mit dem Säugling erleben und beide gemeinsam den Säugling betreuen können, stärkt das den Familienzusammenhalt und die Chancen auf eine gerechte Verteilung der Sorgearbeit auch für die kommende Zeit", so Yvonne Fritz, Vorständin des SkF Gesamtverein e.V.
Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es weiter: "Auch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeber:innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen."
In den Reihen der Unterstützer:innen sind Unternehmen jeder Größe und aus den verschiedensten Branchen vertreten, darunter Großunternehmen, kleinere Handwerksbetriebe, Tech-Unternehmen, Betriebe der Gesundheitswirtschaft und zivilgesellschaftliche Verbände. Einige, wie Henkel, FUNKE Medien oder Comspace, bieten bereits Programme der bezahlten Freistellung rund um die Geburt an, welche teils noch über die geplanten zwei Wochen der Familienstartzeit hinausgehen.
Im Offenen Brief heißt es außerdem: "Das Wochenbett ist für viele Mütter eine körperlich und emotional anstrengende Zeit. Die gemeinsame Versorgung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt schafft hier Entlastung. So ist es aus unserer Sicht folgerichtig, die Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz zu verankern."
Die damit verbundene Finanzierung über die U2-Umlage ermöglicht, dass auch Beschäftigte kleinerer Unternehmen von einer Familienstartzeit profitieren.
Link zum Offenen Brief: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-Familienstartzeit_final.pdf
Zitatensammlung der Unterstützer:innen: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Zitatensammlung-Offener-Brief-Familienstartzeit.pdf
Share-Pic zur Aktion: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Sharepic_Familienstartzeit.png
Liste der Unterzeichnenden:
Zukunftsforum Familie e. V. , Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. , SKM Bundesverband e.V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Adacor Hosting GmbH , AWO
Bundesverband e.V., BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland,
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros- und
Gleichstellungsstellen, Business and Professional Women (BPW) Germany e.V., comspace GmbH & Co.
KG, Deutscher Juristinnenbund e.V., Elektro Ernst GmbH & Co. KG,
Evertzberg Holding GmbH & Co. KG, Familienbund der Katholiken -
Bundesverband, famPlus GmbH, FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA,
Henkel AG & Co. KGaA, Kath.
Bundesarbeitsgemeinschaft - familienbildung deutschland, Katholischer
Deutscher Frauenbund e.V., Kommunix GmbH, NAK Seniorenzentrum Oberhausen
"Gute Hoffnung leben", Netzwerk Gesundheitswirtschaft Münsterland e.V.,
Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Sozialdienst katholischer Frauen
Gesamtverein e.V., Sozialdienst muslimischer Frauen e.V., Sozialverband
Deutschland SoVD e.V., Stadt Ratingen, Union deutscher Zonta Clubs,
VAMED Rehaklinik Bad Berleburg GmbH, Verband berufstätiger Mütter e. V.,
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.,
Volkssolidarität Bundesverband e.V., VON DER HEYDT GmbH, Zauberfrau -
Hilfe im Haushalt für Familien, Singles und Senioren
Berlin, 22.05.2024. Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF gehört. Sie fordern Arbeitgeber:innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten.
Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.
Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: "Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit - sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen."
Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung: schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.
"Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber:innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen." Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner:innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.
Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
X : @sorgearbeit
Dortmund, 30.04.2024. Seit zehn Jahren bietet eine sogenannte vertrauliche Geburt schwangeren Frauen, die sich in einer aussichtlosen Notsituation sehen, die Möglichkeit einer medizinisch begleiteten Geburt, ohne in der Klinik ihren Namen nennen zu müssen.
Der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
(SkF) hatte sich intensiv für diese rechtssichere Regelung eingesetzt,
um Frauen in extremen Krisenlagen, die ihre Schwangerschaft und die
Geburt vor ihrem Umfeld verheimlichen, zu helfen und gleichzeitig die
Rechte des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu sichern. In einem
geschützten Verfahren erhalten Frauen niedrigschwellige Unterstützung in
ihrer individuellen Lebenssituation.
Aus Sicht des SkF
zeigen die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre, dass sich die
vertrauliche Geburt bewährt hat, auch, weil sie den Zugang in eine
Beratung ebnet. Die Hilfen und Informationen, die die Frauen hier
erhalten, haben in nicht wenigen Fällen dazu geführt, dass sich die
Frauen für einen anderen Weg als den einer anonymen Abgabe des Kindes
entschieden haben. So haben manche Frauen ihr Kind zur Adoption
freigegeben oder es in eine Pflegefamilie gegeben. Manche Frauen haben
sich auch dafür entschieden, das Kind bei sich aufwachsen zu lassen.
Anlässlich des zehnjährigen Inkrafttretens des Gesetzes hat der SkF im
April zu einer interdisziplinären Fachtagung eingeladen und gefragt: Was
brauchen Frauen in solch einer schwierigen Situation, was aufnehmende
Eltern und was die betroffenen Kinder?
Deutlich wurde, dass gute Netzwerke von zentraler Bedeutung für einen
gelingenden Ablauf in solch einer extremen Krisensituation sind. Zu
diesem Netzwerk gehört auch das Hilfetelefon "Schwangere in Not", das
unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr in 19 Sprachen
erreichbar ist.
Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die Entscheidung von Frauen,
ihr Kind auszutragen, es aber nicht selbst großziehen zu wollen,
gesellschaftlich mehr anerkannt werden müsste. So sollten bei einer
Adoption nicht nur die aufnehmenden Eltern, sondern auch die abgebenden
Frauen gewürdigt werden. Das könnte auch dazu beitragen, dass manche
ungeplant und ungewollt schwangere Frau ihre Schwangerschaft nicht aus
Angst vor Stigmatisierung geheim hält und so sich und auch das Kind
gefährdet.
Dortmund, 17.04.2024. Anlässlich des heute stattfindenden Runden Tisches appelliert der SkF an die Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen zügig eine bundesgesetzliche Regelung in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen.
Dortmund, 17.04.2024. Anlässlich des heute stattfindenden Runden Tisches "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" appelliert der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) an die Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen: "Wir brauchen deutlich mehr Tempo zur finanziellen Absicherung von Frauenhäusern und weiteren Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für gewaltbetroffene Frauen. Es ist nicht hinnehmbar, dass täglich gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder keinen Platz in einem Frauenhaus oder keine erreichbare Beratungsstelle finden oder sich sogar für den Schutz vor weiterer Misshandlung an den Kosten beteiligen müssen" kritisiert Yvonne Fritz, SkF Vorständin.
Der SkF fordert eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern, zügig eine bundesgesetzliche Regelung in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen. Es gilt, rechtliche Ansprüche zu schaffen, die Schutz und Beratung unabhängig vom Wohnort und länderübergreifend garantieren.
"Der SkF engagiert sich seit Jahrzehnten nachhaltig und an vielen Orten für Frauen und Kinder in Notsituationen" so Fritz weiter. "Es darf aber nicht sein, dass der Staat seiner finanziellen Verantwortung für den Bestand der Einrichtungen des Hilfesystems nicht nachkommt. Mit der Folge, dass betroffenen Frauen Schutz und Beratung vorenthalten werden. Die Frauenhausfinanzierung ist vielerorts prekär und damit der Schutzauftrag gefährdet. Deutschland braucht endlich ein verlässlich finanziertes und leicht zugängliches Hilfesystem, damit Frauen und ihre Kinder eine Chance haben, ein Leben ohne Gewalt und Angst führen zu können."
Berlin, 28.03.2024. Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sind unzureichend, mahnen die 31 Mitglieder des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF gehört.
Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.
"Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellenUnterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern", fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten.
Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte
Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter
Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion
der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer
sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen.
Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die
Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von
einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur
begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der
Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor
allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des
Gender Care Gap bei.
Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden.
Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
X : @sorgearbeit
Dortmund, 07.03.2024. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) dringend die Förderung und den Erhalt offener Treffpunkte und Begegnungsräume für Jugendliche, Familien und Frauen an.
Wenn in Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, Projekten und offenen
Treffpunkten Vielfalt und unterschiedliche Meinungen erlebt werden
können, ist politische Meinungsbildung möglich - eine zentrale
Voraussetzung für eine starke Demokratie.
"Der SkF bietet
bundesweit an vielen Orten Frauen, Kindern, Jugendlichen und ihren
Eltern unabhängig von der Herkunft und der Lebenssituation Räume, in
denen Begegnung, Bildung und Beratung erlebt und erfahrbar werden",
macht Yvonne Fritz, SkF-Vorständin, deutlich. "Diese Möglichkeiten der
Begegnung tragen dazu bei, Vereinzelung und Isolation zu verhindern,
stärken Frauen und setzen sichtbare Zeichen gegen Ausgrenzung und
Rassismus." Solche Begegnungsräume zu erhalten und nachhaltig zu
fördern, ist daher dringend geboten.
Wenn Frauen Orte haben, an denen sie sich über ihre alltäglichen Sorgen
austauschen und Machtverhältnisse und Hindernisse in ihrem Leben
benennen können, wird das Private politisch. So wird der Weg zu Partizipation und politischer Teilhabe geebnet.
Berlin, 15.12.2023. Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V. gehört. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.
Berlin, 15.12.2023. Sorgearbeit fair zu teilen steht in
Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das
Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur - wie die Eckpunkte - an
geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten
Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor
Trennung oder Scheidung berücksichtigen. "Die von Bundesjustizminister
Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im
Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die
Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie
das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen", so die Bewertung der
Bündnismitglieder.
Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach
wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung
eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells
mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere
familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit
erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten
der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor
allem die Mütter.
Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche
Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher
angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die
Bündnismitglieder.
Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene
Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor
Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw.
zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare
Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. "Die Förderung der
partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor
Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren
kann."
Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den
Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des
Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen: "Alles andere hätte
erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre
Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu
verschärfen."
Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen
zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/12/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
X : @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen, die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr zurechtkommen.
Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF
Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen,
die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr
zurechtkommen. Besonders betroffen sind Familien mit geringen
Erwerbseinkommen und im SGB II -Bezug,
ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und
Geflüchtete. "Diese Menschen dürfen nicht das Gefühl bekommen, durch die
sozialen Netze zu fallen und nicht mehr Teil unserer Gesellschaft zu
sein. Das gefährdet den sozialen Frieden und die Demokratie in unserem
Land", warnt Renate Jachmann-Willmer, SkF Vorstand.
Die Alltagssorgen vieler Menschen kennt Gabriele Andresen aus der
Allgemeinen Sozialberatung und Wohnungsnotfallhilfe des SkF Ibbenbüren:
"Die Zahl der Kund:innen unserer Tafel wächst. Alle leiden unter den
gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen. Schlimm ist es für Eltern,
jetzt zu Weihnachten kaum die Wünsche ihrer Kinder erfüllen zu können."
Viele fühlten sich von den Jobcentern allein gelassen, "wenn es darum
geht, ihnen zustehende Leistungen z.B. für Kinder mit besonderem Bedarf geltend zu machen", so Andresen.
Bei allen notwendigen Spardebatten dürfe nicht vergessen werden, dass es
für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend ist, allen Kindern
und Jugendlichen gleiche Chancen auf Bildung und Ausbildung und soziale
Teilhabe zu ermöglichen. "Wenn in der Kinder- und Jugendhilfe nur noch
notfallmäßig gehandelt werden kann und bei präventiven Maßnahmen wie
beispielsweise ambulanten Erziehungshilfen, der offenen Kinder- und
Jugendarbeit, Familienbildung und Familienberatung gespart wird, dann
verlieren wir noch mehr Kinder und Jugendliche", ergänzt Heike Sienel,
Geschäftsführerin des SkF Frankfurt.
Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur.
Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas
fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr
Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur.
Denn zur Prävention und Bekämpfung von Armut gehört auch, dass sich
Menschen im öffentlichen Raum willkommen fühlen, sich dort bewegen
können und Angebote für sie bereitstehen, die nichts kosten.
Seit dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober haben Caritas, SkF und SKM
unter dem Motto Mittendrin - außen vor. Wem gehört die Stadt?
bundesweit auf die Ausgrenzung armutsbetroffener Menschen im
öffentlichen Raum aufmerksam gemacht.
"Wenn nicht in öffentliche Infrastruktur für alle investiert wird,
werden Armut und Ausgrenzung in unserem reichen Land weiter zunehmen.
Insbesondere für Familien und ältere Menschen mit mittlerem und kleinem
Einkommen entscheidet sich gesellschaftliche Teilhabe auch daran, ob
Aufenthalts-, Beratungs- und Begegnungsorte sowie Kulturveranstaltungen
für alle zugänglich sind", erläutert SkF- Vorstand Renate
Jachmann-Willmer die von Deutschem Caritasverband, SkF Gesamtverein und
SKM Bundesverband erhobene Forderung.
Der Erhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Räume und Angebote
sind entscheidend auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft.
"Bürger:innen müssen stärker an Entscheidungen über die Nutzung und
Umnutzung öffentlichen Raums beteiligt werden", fordert
SKM-Generalsekretär Stephan Buttgereit. "Sogenannte defensive
Architektur, die Obdachlose von bestimmten Orten fernhalten soll;
unwirtliche Plätze, auf denen in zunehmend heißen Sommern kein einziger
Baum Schatten spendet; Wege, die mit Rollator oder Rollstuhl nicht
passierbar sind… Es gibt viele Arten und Weisen, Menschen im
öffentlichen Raum von Teilhabe auszuschließen", erläutert
Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Armutsprävention und
Armutsbekämpfung fangen mit der Gestaltung des öffentlichen Raums an. Im
Jahr unserer Klima-Kampagne fordern wir, dass dabei ein besonderes
Augenmerk auf die Anpassung an die neuen klimatischen Bedingungen gelegt
wird."
Mit Einladungen zu Kulturveranstaltungen, Angeboten in mobilen
Beratungsstellen und Treffpunkten, Stadtspaziergängen,
Bürger:innenbefragungen und im Gespräch mit Lokalpolitiker:innen haben
Ortsvereine von Caritas, SkF und SKM während der Armutswochen 2023
darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig sowohl attraktive und einladende
öffentliche Plätze als auch Beratungs- und Begegnungsangebote für die
Teilhabe von Menschen in prekären Lebenssituationen sind.
Die Armutswochen der Caritas beginnen jedes Jahr am 17. Oktober, dem
Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut, und enden am 19.
November, dem Welttag der Armen. Zahlreiche Orts- und Diözesanverbände
der Caritas sowie von SkF und SKM organisierten bundesweit lokale
Aktionen zum diesjährigen Thema "Mittendrin - außen vor. Wem gehört die
Stadt?". Damit wiesen sie auf die Bedeutung des öffentlichen Raumes für
die Lebensqualität insbesondere für von Armut betroffene Menschen hin.
Lesen Sie den Appell von Caritas Deutschland, SkF Gesamtverein und SKM
Bundesverband unten im download-Bereich. Eindrücke der
Auftaktveranstaltung in Essen finden Sie hier auf der SkF-Website.
Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Die nun bekannt gewordenen Details der Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.
Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im
Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder
vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Ziel der Einführung einer
Kindergrundsicherung sollte es sein, bessere Chancen für Kinder und
Jugendliche zu schaffen. Die nun nach langen öffentlichen Diskussionen
der beteiligten Ministerien bekannt gewordenen Details der
Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft
Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.
Die AGIA begrüßt zwar die geplante Anrechnung von lediglich 45 % des
Unterhaltseinkommens des Kindes auf den vorgesehenen Zusatzbetrag.
Allerdings kritisiert sie die Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz, die
das Alter des Kindes von 12 auf 6 Jahre herabsetzt, ab dem
Alleinerziehende mindestens 600 Euro Erwerbseinkommen haben müssen, um
Unterhaltsvorschuss zu erhalten.
Alleinerziehende brauchen keine höheren "Erwerbsanreize", wie der
Finanzminister glauben machen will, sondern bessere Rahmenbedingungen
zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit. Hierzu gehört eine
verlässliche Kinderbetreuung auch an Grundschulen, die aktuell durch den
Fachkräftemangel und Kostensteigerungen zunehmend eingeschränkt werden
muss. Deshalb fordert die AGIA dringend, auf diese Änderungen im
Unterhaltsvorschussgesetz zu verzichten.
Besonders ernüchternd ist aus Sicht der AGIA, dass die Vereinfachung des
Leistungszugangs nicht konsequent umgesetzt wird. Stattdessen ist der
Kindergrundsicherungs- Check zur ersten
Prüfung der Anspruchsberechtigung auf den Zusatzbetrag unverbindlich und
erfordert von den Eltern eine zeitversetzte zusätzliche Beantragung.
Auch müssen Leistungen zur Bildung und Teilhabe weiterhin jeweils
gesondert beantragt werden. Ein neues Kinderchancenportal ändert daran
zunächst nichts.
Vom im Koalitionsvertrag angekündigten Perspektivwechsel in den
Familienleistungen und der diskutierten Bring-Pflicht des Staates zur
Vereinfachung des Leistungsbezugs ist enttäuschend wenig übriggeblieben.
Auch hier fordert die AGIA Nachbesserungen.
Trägerverbände der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) sind:
Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. (KDFB), Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V. , Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
(SkF), Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Katholische
Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG)
Ansprechpartnerin:
Geschäftsstelle der AGIA, c/o SkF Gesamtverein e. V., Gisela Pingen-Rainer, Tel. 0231 557026-34, Email: pingen@skf-zentrale.de
Berlin/Dortmund, 06.09.2023. Die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern die politisch Verantwortlichen auf, mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke zur Verfügung zu stellen.
"Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern
über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die
Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit
ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige
Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen", so die Mitglieder
im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V.
gehört. "Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und
Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr
finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden."
"Die zuständigen Ressorts müssen nun zeitnah die im Koalitionsvertrag
verankerten Maßnahmen für das faire Verteilen der unbezahlten
Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen", schreiben die
Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief anlässlich der
Haushaltsberatungen 2024 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und
die Mitglieder der Bundesregierung.
Um das gerechte Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, wurden im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" zwischen SPD , Bündnis 90/Die Grünen und FDP zahlreiche Maßnahmen verankert. Zentrale Vorhaben, wie die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, sind allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden.
Der Offene Brief des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/08/BSFT-Offener-Brief-Haushaltsberatungen-2024.pdf
Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich
für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im
Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel
gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den
Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für
die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Twitter: @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
Dem Bündnis gehören an:
• Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
• Bundesforum Männer e.V.
• Bundesverband der Mütterzentren e.V.
• Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
• Care.Macht.Mehr
• Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
• Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Bundesfrauenvertretung
• Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
• Deutscher Frauenrat e.V.
• Deutscher Gewerkschaftsbund
• Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
• Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
• evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
• Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
• Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
• Forum katholischer Männer (FkM)
• Frauenwerk der Nordkirche
• GMEI Gender Mainstreaming Experts International
• Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
• Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V.
• Männerarbeit der EKD
• Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
• SKM Bundesverband e.V.
• Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
• Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
• Sozialverband VdK Deutschland e.V.
• Union deutscher Zonta Clubs
• Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
• Volkssolidarität Bundesverband e.V.
• WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
• Zukunftsforum Familie e.V.
PRESSEKONTAKT
Franziska Weck
presse@sorgearbeit-fair-teilen.de
Tel. +49 174 534 7045
Herausgeber: SkF Gesamtverein e. V.
Agnes-Neuhaus-Straße 5
44135 Dortmund
+49 231 557026-0
Politik darf nicht weiter Vertrauen verspielen
Dortmund, 18.08.2023. Anlässlich der weiterhin intensiven Debatte im Kabinett über die Finanzierung der Kindergrundsicherung mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) an, nicht weiter Vertrauen in die Politik zu verspielen, sondern jetzt endlich tragfähige Grundlagen dafür zu legen, dass die Existenzsicherung von Kindern unabhängig vom Elterneinkommen gewährleistet ist.
"Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Seit Jahren wird darüber gesprochen, aber wenn es um konkrete Maßnahmen geht, fehlt offensichtlich der gemeinsame Wille zu handeln. Das ist ein Skandal. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die sicherstellt, dass allen Kindern ausreichend Mittel für ein gesundes Aufwachsen zur Verfügung stehen", fordert Renate Jachmann-Willmer, Vorstand SkF Gesamtverein.
"Es ist ärgerlich, dass Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und der Familienförderung gegeneinander ausgespielt werden und politisch um Kosten gepokert wird. Es braucht gesetzliche Regelungen, die gewährleisten, dass Eltern mit niedrigem Einkommen für ihre Kinder das Existenzminimum erhalten", macht Jachmann-Willmer deutlich.
Wie hoch dieses Existenzminimum sein muss, ist nach Ansicht des SkF wissenschaftlich zu ermitteln und darf nicht Gegenstand politischer Debatten sein. Zudem muss sich eine neugestaltete Kindergrundsicherung daran messen lassen, dass eine deutliche Vereinfachung, Vereinheitlichung und Automatisierung der Antragstellung erreicht wird.
Schon heute haben armutsbetroffene Kinder Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Diese können jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eigene Anträge an Jobcenter, Sozialämter bzw. Wohngeldämter gestellt werden.
Die im Kasseler Forum zusammengeschlossenen Verbände fordern gemeinsam den Gesetzgeber auf eine umgehende Anpassung der Vergütungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz auf den Weg zu bringen.