Pressemitteilungen


Caritas und SkF: Inklusive und diskriminierungsfreie Gesellschaft von Anfang an

17.10.2024

Berlin, 17.10.2024. Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Deutscher Caritasverband werben mit Nachdruck für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und der geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch.

Das Handeln eines Arztes, der einen Schwangerschaftsabbruch ohne Vorliegen eines Beratungsscheins oder gegen den Willen der Frau vornimmt, darf auch innerhalb der ersten Wochen einer Schwangerschaft nicht als rechtmäßig gewertet werden. Es bedarf eines Rechtsrahmens, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nimmt, so die Verbände.

Angesichts des Gesetzgebungsvorschlags, der heute von verschiedenen Frauenverbänden vorgestellt wurde, weist SkF -Vorständin Yvonne Fritz darauf hin, dass viele Frauen in Konfliktsituationen Unterstützung, Schutz und Zeit brauchen, um sich entscheiden zu können. Schwangerschaftsberatungsstellen sind regelmäßig mit Frauen in Kontakt, die in schwierigen Beziehungen leben, von Partnerschaftsgewalt bedroht sind oder in Existenznöten stecken. Die Beratungspflicht bietet die Gewähr, dass sie den Zugang zu einer Beratung finden, die sie dabei unterstützt, in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung zu treffen."

Für Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wird die Beratungspflicht zunehmend unverzichtbar, um Paaren zur Seite zu stehen, die durch einen pränataldiagnostischen Befund von einer möglichen Behinderung ihres Kindes erfahren. "Die Art und Weise, wie Pränataldiagnostik immer früher und immer regelmäßiger zum Einsatz kommt, setzt Paare einem hohen Entscheidungsdruck aus. Hier manifestiert sich längst eine Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen und ihren Familien", so Welskop-Deffaa.

Bluttests zur Bestimmung von Geschlecht oder Behinderung sind ab der zehnten Schwangerschaftswoche möglich. "Eltern von Kindern mit Behinderung müssen sich heute für ihre Entscheidung für das Kind rechtfertigen. Stigmatisiert wird in diesen Fällen nicht der Schwangerschaftsabbruch, sondern die Familie mit Kind mit Behinderung. Wir müssen als Gesellschaft sicherstellen, dass Eltern sich frei für ihr behindertes Kind entscheiden können. Wir brauchen eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft von Anfang an."
Der Anteil der Kinder, die mit Trisomie 21 zur Welt kommen, geht durch die Einführung von Bluttests und deren Finanzierung durch die Krankenkassen schon jetzt deutlich zurück. Heute entscheiden die Mehrzahl der Eltern, denen einTrisomie-21-Befund für ihr Kind vorliegt, die Schwangerschaft abzubrechen. Dies ist umso dramatischer, als der Bluttest bei jüngeren Schwangeren häufig falsch-positiv ist.

Unter dem Dach der Caritas setzen sich deutschlandweit 277.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 1600 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe und der Behindertenhilfe dafür ein, dass Leben auch in herausfordernden Situationen gelingen kann.

Stellungnahme „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“

17.09.2024

Dortmund 17.09.2024. Stellungnahme des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V. zum Antrag der CDU/CSU „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ Drucksache 20/10384 vom 20.02.2024

Der Sozialdienst katholischer Frauen unterstützt seit Jahrzehnten Frauen, die ihren Lebensunterhalt mit Prostitution bestreiten durch Beratungsangebote und praxisnahe Hilfen. Es ist dem SkF ein Anliegen, die Situation der in der Prostitution tätigen Sexarbeiter:innen zu verbessern und sicherer zu machen. Die folgende Stellungnahme ist vor diesem Hintergrund zu verstehen.
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem:

● das Verbot der Nachfrage und des Kaufs sexueller Dienstleistungen („Freierstrafbarkeit“);
● das Verbot des Betriebs sämtlicher Prostitutionsstätten (Bordelle, Laufhäuser etc.);
● das Verbot der Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung;
● sowie das Verbot, aus der Prostitution anderer vorsätzlich eigenen Nutzen zu ziehen

Auch nach der Einführung des ProstSchG mit seinen Begleitgesetzen gibt es keine validen Daten zum Prostitutionsgeschehen in Deutschland. Die kolportierten Zahlen sind, wie es auch dem vorliegenden Antrag zu entnehmen ist, nur geschätzt.
Das Prostitutionsgeschehen in Deutschland ist sehr inhomogen. Es reicht vom Stripteaselokal, über Internetportale, den luxuriösen Escort-Service, über Clubs, Bordelle und vieles andere mehr bis zum Straßenstrich in einem heruntergekommenen Wohnviertel oder einem Industriegebiet. Zudem sind die Grenzen fließend, weil Sexarbeiter:innen je nach Nachfrage, Lebens- und Einkommenssituation ihre Anbahnungs- und Arbeitsorte wechseln.
Vorstand
Yvonne Fritz, Ute Pällmann
Sekretariat
Sanja Russo 0231 557026-23
russo@skf-zentrale.de
Claudia Wiele 0231 557026-32
wiele@skf-zentrale.de
Dortmund, 17.09.2024


In der Wohnungsprostitution reicht das Spektrum von hochpreisig, exklusiv und selbstbestimmt angebotenen Dienstleistungen bis zur Beschaffungsprostitution in der eigenen Wohnung, weil in hochbelasteten Siedlungen sowohl Kunden als auch Dealer auf engem Raum zusammenleben und die Suchtfolgen das Anschaffen in einem geregelten System wie einem Bordell unmöglich machen.
In Wohnwagen arbeiten Frauen, die sich selbst als „Profifrauen“ verstehen und solche, die von Zuhältern oder Familienangehörigen gezwungen werden, dort zu arbeiten.

Sexarbeiter:innen in der Straßenprostitution sind keineswegs eine homogene Gruppe. Auch hier gibt es alle Erscheinungsformen: Von der Studentin, die sich Geld für den Lebensunterhalt dazu verdient und die Kontrolle in einem Laufhaus oder Bordell scheut, bis hin zur drogengebrauchenden Frau, für die die Prostitution die einzige Chance ist, ihr Leben und ihren Konsum zu finanzieren.
Kaum Erwähnung und Beachtung finden in der gesamten Diskussion um Prostitution und Zwangsprostitution und damit auch bei der Debatte um die Einführung des Nordischen Modells männliche Prostituierte oder LGBTQI+.

Als Frauenfachverband stehen wir an der Seite der Frauen und setzen uns für die Verbesserung der Situation der in der Prostitution tätigen Menschen ein. Sie zu begleiten und zu stärken, ihnen Auswege aufzuzeigen, ist eine der ureigenen Aufgaben des SkF. Einige Ortsvereine engagieren sich mit speziellen Angeboten wie Cafés und Treffpunkten, Beratungsstellen und Ausstiegshilfen und erreichen mit Angeboten wie Streetwork oder geschützten Straßenstrichen besonders vulnerable Sexarbeiter:innen.

Aber auch in vielen anderen Diensten und Beratungsfeldern begegnen dem SkF Menschen, die in der Prostitution arbeiten. Hierbei setzen sich die Berater:innen für die Rechte, die Selbstbestimmung und die Würde von Menschen ein, die die Beratungsstellen aufsuchen.
Die in der Prostituiertenhilfe engagierten Ortsvereine arbeiten in Arbeitskreisen übergeordnet und in der alltäglichen Beratungspraxis eng mit Mitarbeitenden von Gesundheits-, Ordnungs- und Ausländerämtern, der Polizei, der Jobcenter oder der Finanzverwaltung zusammen. Einerseits geht es dabei darum, eine gemeinsame Haltung zum Prostitutionsgeschehen vor Ort zu entwickeln und auf Veränderungen reagieren zu können und andererseits darum, im Einzelfall Lösungen für hilfesuchende Sexarbeiter:innen zu entwickeln.

Es ist anzunehmen, dass die Einführung einer allgemeinen Freierstrafbarkeit die Situation dieser Prostituierten grundlegend verschlechtert, da sich die Ausübung der Sexarbeit unter rechtlich regulierten Bedingungen nicht mehr legalisiert ausüben ließe.

Auf der Grundlage der Fachexpertise aus der Beratungstätigkeit unterstützt der SkF Gesamtverein e.V. den Antrag der CDU/CSU auf Einführung des sogenannten „Nordischen Modells“ nicht. Begründung:

Mit der Forderung auf Grundlage des Nordischen Modells den Sexkauf zu bestrafen, verbindet sich die Hoffnung, dass Prostitution aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwindet und dass durch die Stigmatisierung der Prostitution ein gesellschaftlicher Wandel eintritt. Ein Sexkaufverbot kann zwar ein Zeichen setzen, dass eine Gesellschaft Prostitution und Sexkauf missbilligt. Allerdings ändert das Sexkaufverbot nichts an den Bedingungen, die Sexarbeiter:innen vulnerabel machen für Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution (Diskriminierung, Armut, Krankheit, Abhängigkeiten, Drogenmissbrauch etc.): Internationale Studien belegen, dass durch ein Sexkaufverbot eine Verdrängung in isolierte und risikoreichere Orte stattfindet. Lediglich für den kleinen Bereich der Straßenprostitution wird durch ein Sexkaufverbot das verfolgte Ziel der Verbannung aus dem öffentlichen Raum erreicht (Prostitution und Sexkaufverbot | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de).
Das aber unter Inkaufnahme der Tatsache, dass die auf den Straßenstrichen arbeitenden Prostituierten ohnehin häufig besonders belastet sind, weil sie sich z.B. wegen fehlendem Krankenversicherungsschutz, einer fehlenden Meldeadresse oder einem unklaren Aufenthaltsstatus nicht nach ProstSchG anmelden können oder durch ihre gesundheitliche und psychische Konstitution (Abhängigkeitserkrankungen, dauerhafte Wohnungslosigkeit, Verwahrlosung etc.) keinen anderen Prostitutionsort mehr finden. Dadurch steigt das Risiko für Menschen in der Prostitution von Gewalt betroffen zu sein oder sich eher mit sexuell übertragenen Krankheiten zu infizieren.

Ein neuer Bericht von Amnesty International aus 2022 (Irland: Sexkaufverbot gefährdet die Sicherheit von Sexarbeiter*innen — amnesty.ch) bestätigt die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter:innen nach Einführung des Sexkaufverbotes.
Die Verhandlungsposition gegenüber den Kund:innen verschlechtert sich, da sie Sexarbeitende dazu zwingt, allein zu arbeiten. Die Recherchen zeigen eindeutig, dass die Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen Sexarbeiter:innen dazu zwingt, mehr Risiken einzugehen. Außerdem verhindert die Untersagung des Bordellbetriebs, dass Sexarbeiter:innen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit zusammenarbeiten. Befragte Sexarbeiter:innen in Irland geben an, dass die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit anderen Sexarbeiter:innen zu ihrer Sicherheit beiträgt und das Risiko von Gewalt verringert.

Trotz einer Einführung des Sexkaufverbotes wird es - und das zeigen Studien aus allen Ländern, in denen das sogenannte Nordische Modell eingeführt wurde - weiterhin Prostitution geben. Erschwert wird lediglich der Zugang zu Hilfe, weil sich Betroffene z.B. bei einem gewaltsamen Übergriff durch Kund:innen oder bei Zwangshandlungen durch Zuhälter:innen nicht mehr an Hilfseinrichtungen, die Polizei oder Strafverfolgungsbehörden wenden werden, selbst wenn ihnen im Rahmen des Nordischen Modells kein strafbares Handeln unterstellt wird.
Auch aus rechtlicher Sicht ist die Einführung der von der CDU/CSU geforderten Strafbarkeit des Sexkaufs zudem nicht haltbar.

Ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell würde die durch das Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit der Sexarbeiter:innen nach Art. 12 GG und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzen. Durch die Einführung eines Sexkaufverbotes ist außerdem zu befürchten, dass ausschließlich Beratungen mit dem Ziel des „gelingenden Ausstiegs“ gefördert werden. Aus der Praxis wissen wir, dass gelingende Beratung sich an den Wünschen der Klient:innen orientiert und sehr vielfältig ist. Eine Beschränkung der Beratungstätigkeit lediglich auf Ausstiegsberatung gefährdet die Zugänge zu besonders vulnerablen Gruppen (z.B. die aufsuchende Arbeit auf dem Straßenstrich) und letztendlich auch die finanzielle Förderung der unterschiedlichen Beratungsangebote. Eine Einschränkung der Beratung ist auch aus berufsethischer Sicht abzulehnen. Da Beratung sich immer an den Bedürfnissen und der Lebenswelt der Angebotsnutzer:innen orientiert.

Forderungen des SkF Gesamtverein e.V.:

• Für notwendige Verbesserungen im Prostituiertenschutz sollte die für 2025 vorgesehene Evaluierung abgewartet werden.
• In der aktuellen Rechtslage des ProstSchG zeigt sich jetzt schon ein Nachbesserungsbedarf beispielsweise in der Regelfinanzierung und dem Ausbau von Beratungsangeboten.
• Unabhängig von einer Veränderung der Gesetzeslage muss die vielfältige Beratungslandschaft für Sexarbeitende in Deutschland erhalten und gesichert werden. Eine Koppelung von Hilfe an den Ausstieg betrifft vor allem die Gruppen, die durch die Einführung des Nordischen Modells besonders geschützt werden sollen: Menschen, wohnungslos, suchtkrank, unter Gewalt und Zwang leidend, können nicht aussteigen, weil sie keine Alternativen haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Andere können nicht aussteigen, weil ihnen, z.B. als EU-Bürger:innen der Zugang zum Hilfesystem aufgrund der fehlenden Leistungsberechtigung verwehrt ist.
• Sexarbeiter:innen können nur dann erreicht werden, wenn sie legal arbeiten und eine gesundheitliche Versorgung sowie Präventionsangebote nutzen können. Insbesondere vulnerable Prostituierte brauchen Zugänge zum Hilfesystem
In der Prostitution Betroffene von Menschenhandel, Zwang, Ausbeutung, Gewalt und Zuhälterei müssen besser geschützt werden. Hierzu gehören beispielsweise umfassende Schutzrechte für Betroffene, unabhängig von Aufenthaltsfragen und der Bereitschaft mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren.
• Zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel muss die bereits bestehende Gesetzeslage nach § 180a StGB, § 184f StGB, § 184g StGB und § 232 und § 232a StGB konsequent umgesetzt werden.

Dortmund, den 17.09.2024

Yvonne Fritz

Ratschlag Kinderarmut fordert ein konsequentes Umdenken der Politik im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen

05.09.2024

Berlin, 05.09.2024. Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur:innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, zu denen auch der SkF gehört, fordert ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen.

Die Sommerferien sind vorbei, jetzt heißt es gemeinsam anpacken! 51 Akteur:innen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordern Umdenken der Politik im Kampf gegen Kinderarmut

Berlin, 05.09.2024. Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur:innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, fordert ein konsequentes Umdenken der Politik im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich gemeinsam an einem Strang ziehen! Weg von einem Kooperationsverbot zwischen den föderalen Ebenen und hin zu einem Kooperationsgebot.

Ein Aufwachsen in Armut wirkt sich auf die Teilhabe an der Gesellschaft aus und prägt Menschen für ihr gesamtes Leben. Seit Jahrzehnten verharrt die Kinder- und Jugendarmut in unserem reichen Land auf einem viel zu hohen Niveau von 20 Prozent. Die Dauer, die Kinder und Jugendliche in Armut leben, verlängert sich sogar seit Jahren. Vor dem Hintergrund einer Sparpolitik, die auch vor Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nicht haltmacht, fordert der Ratschlag Kinderarmut ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Nicht die Frage, wer welche Maßnahmen bezahlt, sollte im Vordergrund stehen, sondern die Förderung eines guten Aufwachsens für alle. Dafür braucht es eine Stärkung der Infrastruktur vor Ort. Das wird aber nur funktionieren, wenn Kommunen, Länder und der Bund sich gemeinsam zuständig fühlen und alle Ebenen auch tatsächlich Verantwortung übernehmen.

"Der Sozialdienst katholischer Frauen ( SkF ) macht an vielen Orten Angebote zur Begegnung, Bildung, Beratung und Betreuung für armutsbetroffene Familien und ihre Kinder. Doch deren Finanzierung wird immer wieder in Frage gestellt," erläutert Yvonne Fritz, Vorständin SkF -Gesamtverein. "Wir brauchen zwingend eine verlässliche Finanzierung, um für Kinder, Jugendliche und ihre Familien eine nachhaltige Infrastruktur anbieten zu können."

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut 2024 "Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!" finden Sie hier und auf der Homepage der Nationalen Armutskonferenz unter www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/


Pressekontakt
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V., Öffentlichkeitsarbeit
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund. Tel. 0231 557026-27 bzw. -37, Fax 0231 557026-60,
E-Mail: presse@skf-zentrale.de

Diese Erklärung wurde von folgenden 51 Akteur:innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft unterzeichnet.

Den Appell haben unterzeichnet:
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V.
AWO Bezirksverband Hannover e.V.
AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V.
AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.
AWO Bezirksverband Potsdam e.V.
AWO Bundesverband e. V.
AWO Region Hannover e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V.
Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege (BEVKi)
Bundesforum Männer e.V.
Bundesjugendwerk der AWO e.V.
Bundesverband der Familienzentren e.V.
Bundesverband der Mütterzentren e.V.
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
Deutsche Gesellschaft für Systemische Beratung, Therapie und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsche Liga für das Kind e.V.
Deutscher Bundesjugendring e.V.
Deutscher Caritasverband
Diakonie Deutschland
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.
Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET)
Familienplanungszentrum Berlin e.V.
Freie Universität Berlin
Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
KINDERVEREINIGUNG e.V.
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN -Kinderrechtskonvention e.V.
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband RLP/SAL
Präventionsketten Niedersachsen: Gesund aufwachsen für alle Kinder!
Progressiver Eltern- u. Erzieher*innen-Verband NRW e.V. (PEV NRW)
Save the Children Deutschland e.V.
Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.
SHIA-Bundesverband e.V.
Sozialdienst katholischer Frauen - Gesamtverein e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Stiftung SPI
Tafel Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV)
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Darüber hinaus wird der Appell mitgetragen von:
Gerda Holz, Politikwissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, Bochum
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster, EvH RWL Bochum/Universität Gießen
Prof. Dr. Silke Tophoven, Hochschule Düsseldorf

Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben - Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

12.08.2024

Dortmund, 12.08.2024. Anlässlich des Internationalen Tag der Jugend am 12. August spricht sich der SkF Gesamtverein e.V. dafür aus, die Kinder- und Jugendrechte durch eine Verankerung im Grundgesetz weiter zu stärken.

Dortmund, 12.08.2024. Anlässlich des Internationalen Tag der Jugend am 12. August spricht sich der SkF Gesamtverein e.V. dafür aus, die Kinder- und Jugendrechte durch eine Verankerung im Grundgesetz weiter zu stärken.

"Um den Kinderschutz zu stärken, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu festigen und ihnen eine Stimme zu geben, ist es zwingend notwendig, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden", so Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein. "Daneben kann diese Verankerung dazu beitragen, kind- und jugendgerechtere Lebensbedingungen sowie bessere Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen und Deutschland kinder-, jugend- und familienfreundlicher zu gestalten".

Auch wenn die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) bereits seit dem Jahr 1992 in Deutschland gilt, wurde diese noch nicht ausdrücklich im Grundgesetz festgeschrieben. Die derzeitigen Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Jedoch ist dies bis heute nicht umgesetzt worden.

Die Kinderrechte gelten für jedes Kind und jeden Jugendlichen unter 18 Jahren und weisen Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte aus. In der UN -Kinderrechtskonvention werden die Kinderrechte in 54 Artikeln festgeschrieben. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind durch diese Konvention verpflichtet, stets die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Die 10 wichtigsten Kinderrechte sind:

  • Recht auf Gleichheit
  • Recht auf Gesundheit
  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Spiel und Freizeit
  • Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  • Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • Recht auf elterliche Fürsorge
  • Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Kinderrechte im Grundgesetz führen zu mehr Verantwortung des Staates und der Eltern gegenüber Kindern und Jugendlichen. So würden die Beteiligungsmöglichkeiten von diesen ausgebaut und die Orientierung am Kindeswohl würde mehr Gewicht bekommen.

Gehsteigbelästigungsgesetz: Beratungs- und Schutzkonzept für schwangere Frauen stärken

05.07.2024

Berlin/Dortmund, 05.07.2024. Gemeinsam mit seinem Fachverband SkF begrüßt der DCV die Stärkung des Beratungs- und Schutzkonzepts für schwangere Frauen in Konfliktsituationen. Das bestehende Konzept soll mit dem Gesetz zur Gehsteigbelästigung erweitert werden, das heute im Bundestag beschlossen wird.

Kein Spießrutenlauf für schwangere Frauen in Konfliktsituationen

"Eine ungewollt schwangere Frau, die weder Ein noch Aus weiß, braucht ein offenes Ohr und eine ausgestreckte Hand, keinen Spießrutenlauf", sagt Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. Sicher und vertraulich erreichbare Beratungsstellen seien ein zentraler Bestandteil einer guten Versorgung von Schwangeren. "Um den ungehinderten Zugang zur Beratung zu gewährleisten, ist es elementar wichtig, Störungen rund um Schwangerschaftsberatungsstellen abzuwenden. Das gilt auch für die Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch," so Welskop-Deffaa.

Frauen erleben Beratung hilfreich

Denn nur aufgrund der Beratungspflicht finden viele Frauen in Konfliktsituationen den Weg in eine Beratung, die sie dann in aller Regel als hilfreich erleben. "Eine ergebnisoffene und an der Situation der Frau orientierte Beratung stärkt Frauen, in der Ausnahmesituation des Schwangerschaftskonflikts eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen," hält Yvonne Fritz, SkF Gesamtverein fest. Durch die gesetzliche verankerte Beratungspflicht kann eine flächendeckende Versorgung von Beratungsstellen für Frauen garantiert werden. Sie aufzuheben stellt für SkF und DCV keine Lösung dar.

Wirtschaft und Zivilgesellschaft fordern gemeinsam: Höchste Zeit für die Familienstartzeit!

05.06.2024

06.06.2024. Gemeinsam mit 34 weiteren Unterzeichner:innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft fordert der SkF die Bundesregierung auf, endlich die angekündigte Familienstartzeit auf den Weg zu bringen.

35 Unterzeichner:innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft - vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb - fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: "Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!" Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes - für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender - ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Dass die Familienstartzeit immer noch auf sich warten lässt, trifft auf großes Unverständnis.

"Wenn Väter gemeinsam mit den Müttern nach der Geburt intensiv die ersten Tage mit dem Säugling erleben und beide gemeinsam den Säugling betreuen können, stärkt das den Familienzusammenhalt und die Chancen auf eine gerechte Verteilung der Sorgearbeit auch für die kommende Zeit", so Yvonne Fritz, Vorständin des SkF Gesamtverein e.V.

Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es weiter: "Auch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeber:innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen."

In den Reihen der Unterstützer:innen sind Unternehmen jeder Größe und aus den verschiedensten Branchen vertreten, darunter Großunternehmen, kleinere Handwerksbetriebe, Tech-Unternehmen, Betriebe der Gesundheitswirtschaft und zivilgesellschaftliche Verbände. Einige, wie Henkel, FUNKE Medien oder Comspace, bieten bereits Programme der bezahlten Freistellung rund um die Geburt an, welche teils noch über die geplanten zwei Wochen der Familienstartzeit hinausgehen.

Im Offenen Brief heißt es außerdem: "Das Wochenbett ist für viele Mütter eine körperlich und emotional anstrengende Zeit. Die gemeinsame Versorgung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt schafft hier Entlastung. So ist es aus unserer Sicht folgerichtig, die Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz zu verankern."

Die damit verbundene Finanzierung über die U2-Umlage ermöglicht, dass auch Beschäftigte kleinerer Unternehmen von einer Familienstartzeit profitieren.

Link zum Offenen Brief: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-Familienstartzeit_final.pdf
Zitatensammlung der Unterstützer:innen: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Zitatensammlung-Offener-Brief-Familienstartzeit.pdf
Share-Pic zur Aktion: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Sharepic_Familienstartzeit.png

Liste der Unterzeichnenden:
Zukunftsforum Familie e. V. , Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. , SKM Bundesverband e.V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Adacor Hosting GmbH , AWO Bundesverband e.V., BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros- und Gleichstellungsstellen, Business and Professional Women (BPW) Germany e.V., comspace GmbH & Co. KG, Deutscher Juristinnenbund e.V., Elektro Ernst GmbH & Co. KG, Evertzberg Holding GmbH & Co. KG, Familienbund der Katholiken - Bundesverband, famPlus GmbH, FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Henkel AG & Co. KGaA, Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft - familienbildung deutschland, Katholischer Deutscher Frauenbund e.V., Kommunix GmbH, NAK Seniorenzentrum Oberhausen "Gute Hoffnung leben", Netzwerk Gesundheitswirtschaft Münsterland e.V., Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V., Sozialdienst muslimischer Frauen e.V., Sozialverband Deutschland SoVD e.V., Stadt Ratingen, Union deutscher Zonta Clubs, VAMED Rehaklinik Bad Berleburg GmbH, Verband berufstätiger Mütter e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Volkssolidarität Bundesverband e.V., VON DER HEYDT GmbH, Zauberfrau - Hilfe im Haushalt für Familien, Singles und Senioren

Zeitverwendungserhebung 2022: Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert, ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen

22.05.2024

Berlin, 22.05.2024. Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF gehört. Sie fordern Arbeitgeber:innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten.

Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: "Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit - sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen."

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung: schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

"Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber:innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen." Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner:innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf

Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
X : @sorgearbeit

Zehn Jahre vertrauliche Geburt – ein Hilfeangebot für Frauen und Kinder hat sich bewährt

30.04.2024

Dortmund, 30.04.2024. Seit zehn Jahren bietet eine sogenannte vertrauliche Geburt schwangeren Frauen, die sich in einer aussichtlosen Notsituation sehen, die Möglichkeit einer medizinisch begleiteten Geburt, ohne in der Klinik ihren Namen nennen zu müssen.

Der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) hatte sich intensiv für diese rechtssichere Regelung eingesetzt, um Frauen in extremen Krisenlagen, die ihre Schwangerschaft und die Geburt vor ihrem Umfeld verheimlichen, zu helfen und gleichzeitig die Rechte des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu sichern. In einem geschützten Verfahren erhalten Frauen niedrigschwellige Unterstützung in ihrer individuellen Lebenssituation.

Aus Sicht des SkF zeigen die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre, dass sich die vertrauliche Geburt bewährt hat, auch, weil sie den Zugang in eine Beratung ebnet. Die Hilfen und Informationen, die die Frauen hier erhalten, haben in nicht wenigen Fällen dazu geführt, dass sich die Frauen für einen anderen Weg als den einer anonymen Abgabe des Kindes entschieden haben. So haben manche Frauen ihr Kind zur Adoption freigegeben oder es in eine Pflegefamilie gegeben. Manche Frauen haben sich auch dafür entschieden, das Kind bei sich aufwachsen zu lassen.

Anlässlich des zehnjährigen Inkrafttretens des Gesetzes hat der SkF im April zu einer interdisziplinären Fachtagung eingeladen und gefragt: Was brauchen Frauen in solch einer schwierigen Situation, was aufnehmende Eltern und was die betroffenen Kinder?

Deutlich wurde, dass gute Netzwerke von zentraler Bedeutung für einen gelingenden Ablauf in solch einer extremen Krisensituation sind. Zu diesem Netzwerk gehört auch das Hilfetelefon "Schwangere in Not", das unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr in 19 Sprachen erreichbar ist.

Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die Entscheidung von Frauen, ihr Kind auszutragen, es aber nicht selbst großziehen zu wollen, gesellschaftlich mehr anerkannt werden müsste. So sollten bei einer Adoption nicht nur die aufnehmenden Eltern, sondern auch die abgebenden Frauen gewürdigt werden. Das könnte auch dazu beitragen, dass manche ungeplant und ungewollt schwangere Frau ihre Schwangerschaft nicht aus Angst vor Stigmatisierung geheim hält und so sich und auch das Kind gefährdet.

Endlich besserer Schutz vor Gewalt - SkF fordert bundesweite Weichenstellung für verlässlich finanziertes Hilfesystem

17.04.2024

Dortmund, 17.04.2024. Anlässlich des heute stattfindenden Runden Tisches appelliert der SkF an die Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen zügig eine bundesgesetzliche Regelung in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen.

Dortmund, 17.04.2024. Anlässlich des heute stattfindenden Runden Tisches "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" appelliert der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) an die Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen: "Wir brauchen deutlich mehr Tempo zur finanziellen Absicherung von Frauenhäusern und weiteren Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für gewaltbetroffene Frauen. Es ist nicht hinnehmbar, dass täglich gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder keinen Platz in einem Frauenhaus oder keine erreichbare Beratungsstelle finden oder sich sogar für den Schutz vor weiterer Misshandlung an den Kosten beteiligen müssen" kritisiert Yvonne Fritz, SkF Vorständin.

Der SkF fordert eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern, zügig eine bundesgesetzliche Regelung in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen. Es gilt, rechtliche Ansprüche zu schaffen, die Schutz und Beratung unabhängig vom Wohnort und länderübergreifend garantieren.

"Der SkF engagiert sich seit Jahrzehnten nachhaltig und an vielen Orten für Frauen und Kinder in Notsituationen" so Fritz weiter. "Es darf aber nicht sein, dass der Staat seiner finanziellen Verantwortung für den Bestand der Einrichtungen des Hilfesystems nicht nachkommt. Mit der Folge, dass betroffenen Frauen Schutz und Beratung vorenthalten werden. Die Frauenhausfinanzierung ist vielerorts prekär und damit der Schutzauftrag gefährdet. Deutschland braucht endlich ein verlässlich finanziertes und leicht zugängliches Hilfesystem, damit Frauen und ihre Kinder eine Chance haben, ein Leben ohne Gewalt und Angst führen zu können."

Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen

28.03.2024

Berlin, 28.03.2024. Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sind unzureichend, mahnen die 31 Mitglieder des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF gehört.

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

"Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellenUnterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern", fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten.

Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen.
Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei.

Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden.

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf

Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Instagram: @buendnis_sorgearbeit
X : @sorgearbeit

Begegnung stärkt Demokratie - Demokratie sichert Frauenrechte

07.03.2024

Dortmund, 07.03.2024. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) dringend die Förderung und den Erhalt offener Treffpunkte und Begegnungsräume für Jugendliche, Familien und Frauen an.

Wenn in Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, Projekten und offenen Treffpunkten Vielfalt und unterschiedliche Meinungen erlebt werden können, ist politische Meinungsbildung möglich - eine zentrale Voraussetzung für eine starke Demokratie.

"Der SkF bietet bundesweit an vielen Orten Frauen, Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern unabhängig von der Herkunft und der Lebenssituation Räume, in denen Begegnung, Bildung und Beratung erlebt und erfahrbar werden", macht Yvonne Fritz, SkF-Vorständin, deutlich. "Diese Möglichkeiten der Begegnung tragen dazu bei, Vereinzelung und Isolation zu verhindern, stärken Frauen und setzen sichtbare Zeichen gegen Ausgrenzung und Rassismus." Solche Begegnungsräume zu erhalten und nachhaltig zu fördern, ist daher dringend geboten.

Wenn Frauen Orte haben, an denen sie sich über ihre alltäglichen Sorgen austauschen und Machtverhältnisse und Hindernisse in ihrem Leben benennen können, wird das Private politisch. So wird der Weg zu Partizipation und politischer Teilhabe geebnet.

Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Vorschläge zur Unterhaltsrechtsreform sind unausgewogen

15.12.2023

Berlin, 15.12.2023. Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V. gehört. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.

Berlin, 15.12.2023. Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur - wie die Eckpunkte - an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. "Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen", so die Bewertung der Bündnismitglieder.

Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor allem die Mütter.

Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die Bündnismitglieder.

Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw. zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. "Die Förderung der partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren kann."

Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen: "Alles andere hätte erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu verschärfen."

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/12/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf

Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
X : @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit

SkF zur Haushaltsdebatte

12.12.2023

Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen, die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr zurechtkommen.

Dortmund, 12.12.2023. Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte appelliert der Vorstand des SkF Gesamtvereins an die Politik, nicht bei den Menschen sparen zu wollen, die schon heute mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr zurechtkommen. Besonders betroffen sind Familien mit geringen Erwerbseinkommen und im SGB II -Bezug, ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Geflüchtete. "Diese Menschen dürfen nicht das Gefühl bekommen, durch die sozialen Netze zu fallen und nicht mehr Teil unserer Gesellschaft zu sein. Das gefährdet den sozialen Frieden und die Demokratie in unserem Land", warnt Renate Jachmann-Willmer, SkF Vorstand.

Die Alltagssorgen vieler Menschen kennt Gabriele Andresen aus der Allgemeinen Sozialberatung und Wohnungsnotfallhilfe des SkF Ibbenbüren: "Die Zahl der Kund:innen unserer Tafel wächst. Alle leiden unter den gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen. Schlimm ist es für Eltern, jetzt zu Weihnachten kaum die Wünsche ihrer Kinder erfüllen zu können." Viele fühlten sich von den Jobcentern allein gelassen, "wenn es darum geht, ihnen zustehende Leistungen z.B. für Kinder mit besonderem Bedarf geltend zu machen", so Andresen.

Bei allen notwendigen Spardebatten dürfe nicht vergessen werden, dass es für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend ist, allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf Bildung und Ausbildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen. "Wenn in der Kinder- und Jugendhilfe nur noch notfallmäßig gehandelt werden kann und bei präventiven Maßnahmen wie beispielsweise ambulanten Erziehungshilfen, der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung und Familienberatung gespart wird, dann verlieren wir noch mehr Kinder und Jugendliche", ergänzt Heike Sienel, Geschäftsführerin des SkF Frankfurt.

Ohne Teilhabe aller am öffentlichen Raum ist der gesellschaftliche Zusammenhalt gefährdet!

17.11.2023

Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur.

Dortmund/Düsseldorf/Freiburg, 17.11.2023. Die verbandliche Caritas fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur. Denn zur Prävention und Bekämpfung von Armut gehört auch, dass sich Menschen im öffentlichen Raum willkommen fühlen, sich dort bewegen können und Angebote für sie bereitstehen, die nichts kosten.

Seit dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober haben Caritas, SkF und SKM unter dem Motto Mittendrin - außen vor. Wem gehört die Stadt? bundesweit auf die Ausgrenzung armutsbetroffener Menschen im öffentlichen Raum aufmerksam gemacht.

"Wenn nicht in öffentliche Infrastruktur für alle investiert wird, werden Armut und Ausgrenzung in unserem reichen Land weiter zunehmen. Insbesondere für Familien und ältere Menschen mit mittlerem und kleinem Einkommen entscheidet sich gesellschaftliche Teilhabe auch daran, ob Aufenthalts-, Beratungs- und Begegnungsorte sowie Kulturveranstaltungen für alle zugänglich sind", erläutert SkF- Vorstand Renate Jachmann-Willmer die von Deutschem Caritasverband, SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband erhobene Forderung.

Der Erhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Räume und Angebote sind entscheidend auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft. "Bürger:innen müssen stärker an Entscheidungen über die Nutzung und Umnutzung öffentlichen Raums beteiligt werden", fordert SKM-Generalsekretär Stephan Buttgereit. "Sogenannte defensive Architektur, die Obdachlose von bestimmten Orten fernhalten soll; unwirtliche Plätze, auf denen in zunehmend heißen Sommern kein einziger Baum Schatten spendet; Wege, die mit Rollator oder Rollstuhl nicht passierbar sind… Es gibt viele Arten und Weisen, Menschen im öffentlichen Raum von Teilhabe auszuschließen", erläutert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Armutsprävention und Armutsbekämpfung fangen mit der Gestaltung des öffentlichen Raums an. Im Jahr unserer Klima-Kampagne fordern wir, dass dabei ein besonderes Augenmerk auf die Anpassung an die neuen klimatischen Bedingungen gelegt wird."

Mit Einladungen zu Kulturveranstaltungen, Angeboten in mobilen Beratungsstellen und Treffpunkten, Stadtspaziergängen, Bürger:innenbefragungen und im Gespräch mit Lokalpolitiker:innen haben Ortsvereine von Caritas, SkF und SKM während der Armutswochen 2023 darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig sowohl attraktive und einladende öffentliche Plätze als auch Beratungs- und Begegnungsangebote für die Teilhabe von Menschen in prekären Lebenssituationen sind.

Die Armutswochen der Caritas beginnen jedes Jahr am 17. Oktober, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut, und enden am 19. November, dem Welttag der Armen. Zahlreiche Orts- und Diözesanverbände der Caritas sowie von SkF und SKM organisierten bundesweit lokale Aktionen zum diesjährigen Thema "Mittendrin - außen vor. Wem gehört die Stadt?". Damit wiesen sie auf die Bedeutung des öffentlichen Raumes für die Lebensqualität insbesondere für von Armut betroffene Menschen hin. Lesen Sie den Appell von Caritas Deutschland, SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband unten im download-Bereich. Eindrücke der Auftaktveranstaltung in Essen finden Sie hier auf der SkF-Website.

Kaum Verbesserungen für Alleinerziehende - Kindergrundsicherung bleibt hinter Versprechungen zurück

07.09.2023

Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Die nun bekannt gewordenen Details der Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.

Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Ziel der Einführung einer Kindergrundsicherung sollte es sein, bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Die nun nach langen öffentlichen Diskussionen der beteiligten Ministerien bekannt gewordenen Details der Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.

Die AGIA begrüßt zwar die geplante Anrechnung von lediglich 45 % des Unterhaltseinkommens des Kindes auf den vorgesehenen Zusatzbetrag. Allerdings kritisiert sie die Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz, die das Alter des Kindes von 12 auf 6 Jahre herabsetzt, ab dem Alleinerziehende mindestens 600 Euro Erwerbseinkommen haben müssen, um Unterhaltsvorschuss zu erhalten.

Alleinerziehende brauchen keine höheren "Erwerbsanreize", wie der Finanzminister glauben machen will, sondern bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit. Hierzu gehört eine verlässliche Kinderbetreuung auch an Grundschulen, die aktuell durch den Fachkräftemangel und Kostensteigerungen zunehmend eingeschränkt werden muss. Deshalb fordert die AGIA dringend, auf diese Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz zu verzichten.

Besonders ernüchternd ist aus Sicht der AGIA, dass die Vereinfachung des Leistungszugangs nicht konsequent umgesetzt wird. Stattdessen ist der Kindergrundsicherungs- Check zur ersten Prüfung der Anspruchsberechtigung auf den Zusatzbetrag unverbindlich und erfordert von den Eltern eine zeitversetzte zusätzliche Beantragung. Auch müssen Leistungen zur Bildung und Teilhabe weiterhin jeweils gesondert beantragt werden. Ein neues Kinderchancenportal ändert daran zunächst nichts.

Vom im Koalitionsvertrag angekündigten Perspektivwechsel in den Familienleistungen und der diskutierten Bring-Pflicht des Staates zur Vereinfachung des Leistungsbezugs ist enttäuschend wenig übriggeblieben. Auch hier fordert die AGIA Nachbesserungen.


Trägerverbände der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) sind:
Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. (KDFB), Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V. , Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG)

Ansprechpartnerin:
Geschäftsstelle der AGIA, c/o SkF Gesamtverein e. V., Gisela Pingen-Rainer, Tel. 0231 557026-34, Email: pingen@skf-zentrale.de

Offener Brief zu Haushaltsberatungen 2024: Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert mehr Haushaltsmittel für Gleichstellung

06.09.2023

Berlin/Dortmund, 06.09.2023. Die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern die politisch Verantwortlichen auf, mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke zur Verfügung zu stellen.

"Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen", so die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF Gesamtverein e.V. gehört. "Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden."
"Die zuständigen Ressorts müssen nun zeitnah die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für das faire Verteilen der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen", schreiben die Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief anlässlich der Haushaltsberatungen 2024 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Mitglieder der Bundesregierung.

Um das gerechte Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, wurden im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" zwischen SPD , Bündnis 90/Die Grünen und FDP zahlreiche Maßnahmen verankert. Zentrale Vorhaben, wie die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, sind allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden.

Der Offene Brief des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/08/BSFT-Offener-Brief-Haushaltsberatungen-2024.pdf

Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Twitter: @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

• Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
• Bundesforum Männer e.V.
• Bundesverband der Mütterzentren e.V.
• Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
• Care.Macht.Mehr
• Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
• Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Bundesfrauenvertretung
• Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
• Deutscher Frauenrat e.V.
• Deutscher Gewerkschaftsbund
• Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
• Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
• evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
• Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
• Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
• Forum katholischer Männer (FkM)
Frauenwerk der Nordkirche
• GMEI Gender Mainstreaming Experts International
• Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
• Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V.
• Männerarbeit der EKD
• Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
• SKM Bundesverband e.V.
• Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
• Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
• Sozialverband VdK Deutschland e.V.
• Union deutscher Zonta Clubs
• Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
• Volkssolidarität Bundesverband e.V.
• WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
• Zukunftsforum Familie e.V.

PRESSEKONTAKT
Franziska Weck
presse@sorgearbeit-fair-teilen.de
Tel. +49 174 534 7045

Kindergrundsicherung jetzt endlich solide auf den Weg bringen!

Herausgeber: SkF Gesamtverein e. V.


Agnes-Neuhaus-Straße 5
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info@skf-zentrale.de

www.skf-zentrale.de

18.08.2023

Politik darf nicht weiter Vertrauen verspielen

Dortmund, 18.08.2023. Anlässlich der weiterhin intensiven Debatte im Kabinett über die Finanzierung der Kindergrundsicherung mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) an, nicht weiter Vertrauen in die Politik zu verspielen, sondern jetzt endlich tragfähige Grundlagen dafür zu legen, dass die Existenzsicherung von Kindern unabhängig vom Elterneinkommen gewährleistet ist.

"Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Seit Jahren wird darüber gesprochen, aber wenn es um konkrete Maßnahmen geht, fehlt offensichtlich der gemeinsame Wille zu handeln. Das ist ein Skandal. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die sicherstellt, dass allen Kindern ausreichend Mittel für ein gesundes Aufwachsen zur Verfügung stehen", fordert Renate Jachmann-Willmer, Vorstand SkF Gesamtverein.

"Es ist ärgerlich, dass Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und der Familienförderung gegeneinander ausgespielt werden und politisch um Kosten gepokert wird. Es braucht gesetzliche Regelungen, die gewährleisten, dass Eltern mit niedrigem Einkommen für ihre Kinder das Existenzminimum erhalten", macht Jachmann-Willmer deutlich.

Wie hoch dieses Existenzminimum sein muss, ist nach Ansicht des SkF wissenschaftlich zu ermitteln und darf nicht Gegenstand politischer Debatten sein. Zudem muss sich eine neugestaltete Kindergrundsicherung daran messen lassen, dass eine deutliche Vereinfachung, Vereinheitlichung und Automatisierung der Antragstellung erreicht wird.

Schon heute haben armutsbetroffene Kinder Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Diese können jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eigene Anträge an Jobcenter, Sozialämter bzw. Wohngeldämter gestellt werden.

2023 Stellungnahme des Kasseler Forums zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Betreuungsvereine und der freiberuflichen Betreuerinnen und Betreuer

Die im Kasseler Forum zusammengeschlossenen Verbände fordern gemeinsam den Gesetzgeber auf eine umgehende Anpassung der Vergütungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz auf den Weg zu bringen.