Zum Bezug von Elterngeld sind Mütter und Väter berechtigt, die
Außerdem kann Elterngeld von folgenden Personen beantragt werden:
Vom Elterngeld-Bezug ausgeschlossen sind
Basiselterngeld
Elterngeld Plus
Mehrlingsbonus
Pro Mehrling gibt es einen Zuschlag zum Elterngeld von 300 Euro
Geschwisterbonus
Geschwisterbonus bedeutet eine Erhöhung um 10 % des zustehenden Elterngeldes, mindestens 75 Euro und maximal 180 Euro pro Monat für ein weiteres Kind bis zum dritten Geburtstag oder bei mindestens drei Kindern im Haushalt, wenn mindestens zwei der älteren Kinder weniger als 6 Jahre alt sind
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile oder eine alleinerziehende Person zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeitet, bekommt sie 4 Monate lang zusätzliches Elterngeld in Höhe des Elterngeld Plus
Auch ohne Einkommensverlust beträgt der Bonus 150 Euro im Monat
Achtung: Überschreitet ein Elternteil die maximale durchschnittliche Arbeitszeit von 32 Stunden in einem Monat auch nur um 1 Minute, fällt der Partnerschaftsbonus für beide Elternteile in dem betreffenden Monat komplett weg
Bei Selbständigen ist das Elterngeld in der Regel niedriger als 65 % (eher 55 % - 58 %)
Probieren Sie den Elterngeld-Rechner aus
Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist der Gewinn laut Steuerbescheid aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr vor Geburt).
Bei triftigen Gründen, wie schwangerschaftsbedingter Erkrankung, die zu Einkommensverlust geführt hat, kann der Bemessungszeitraum auf ein Kalenderjahr nach hinten (vorletztes Jahr vor Geburt) verschoben werden.
Sollte das selbständige oder Mischeinkommen unter 410 Euro liegen, kann es dem Angestelltenverhältnis gleichgestellt werden, sodass die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Bemessungszeitraum gelten.
Arbeitslosengeld
Bürgergeld
Sonstige Sozialleistungen (z.B. BAföG)
Bei gesetzlicher Pflichtversicherung besteht die Versicherung beitragsfrei fort, solange EG gezahlt wird bzw. Elternzeit besteht (bei bestehendem Arbeitsverhältnis)
Die Elterngeldstelle informiert die Krankenkasse
Freiwillig Krankenversicherte (z.B. Studierende) müssen ihren Beitrag weiter selbst zahlen, können ihn allerdings auf den Mindestbeitrag reduzieren lassen
Privat Versicherte müssen ihren Beitrag ebenfalls weiterhin selbst bezahlen, dies wird von der Elterngeldstelle aber bei der Berechnung des EG berücksichtigt