Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, haben nach dem Betreuungsgesetz Anspruch auf rechtliche Vertretung durch eine betreuende Person.
Gründe dafür können in einer psychischen Erkrankung, einer geistigen, seelischen oder schweren körperlichen Behinderung liegen.
Die betreuende Person wird vom Amtsgericht bestellt.
Ziel ist es, die Betreuung so zu gestalten, dass der betroffene Mensch
ein möglichst eigenständiges Leben führen kann.
Betreuende orientierten sich mit ihrer Tätigkeit an den Wünschen der Betroffenen.