Für die Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz ist ein mittlerer Bildungsabschluss Voraussetzung. Dieser kann nachgewiesen werden durch
das Abschlusszeugnis der Realschule,
das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 10 (G8) bzw. 11 (G9) einer gymnasialen Oberstufe,
das
Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule im Lande
Hessen,
ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Das Abschlusszeugnis der Mittleren Reife muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik aufweisen, wobei in keinem dieser Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen.