Voraussetzungen für die Aufnahme an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz

Für die Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz ist ein mittlerer Bildungsabschluss Voraussetzung. Dieser kann nachgewiesen werden durch

  • das Abschlusszeugnis der Realschule,

  • das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 10 (G8) bzw. 11 (G9) einer gymnasialen Oberstufe,

  • das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule im Lande Hessen,
    ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Das Abschlusszeugnis der Mittleren Reife muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik aufweisen, wobei in keinem dieser Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen.