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In einem Schreiben vom 24. Mai 2024 hat Bischof Dr. Michael Geber ein Gesetz zur Wort‐Gottes‐Feiern und Wortgottesdiensten mit Kommunionfeier in den Pfarreien des Bistums Fulda erlassen.

Dieses wir hier auszugsweise und sinngemäß wiedergegeben:

Liebe Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge, liebe Schwestern und Brüder, die Veröffentlichung des Gesetzes zur Feier von pfarrlichen Wortgottesdiensten ist Anlass, mich mit diesem Schreiben an Sie zu wenden.

Die vielfältigen Herausforderungen, die sich uns als Kirche von Fulda stellen, berühren auch den Bereich der Liturgie. Wir müssen von Vertrautem Abschied nehmen, es ist aber auch Neues gewachsen, für das wir dankbar sein dürfen. Wir wollen uns mutig und voller Vertrauen auf Gottes Beistand auch hier gemeinsam auf Wege in die Zukunft machen!
Die im Jahr 2013 erlassene Ordnung für Wort‐Gottes‐Feiern am Sonntag im Bistum Fulda wurde überarbeitet. Die nun geltenden Regelungen treten zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft.
Das Dritte Hochgebet zeichnet den theologischen Grundakkord der Feier des Sonntags, indem es auf das Pascha‐Mysterium, das Oster‐Bekenntnis verweist, das die ganze Liturgie prägt (vgl. SC 6). Ganz wesentlich findet dies seinen Ausdruck in der Feier der Heiligen Messe. Zudem gibt es andere Feiern wie die Feier der Tagzeiten (Laudes und Vesper), dann Wort‐Gottes‐Feiern, Andachten, eucharistische Anbetung oder meditative Gottesdienste (etwa in der Tradition von Taizé). Mein Wunsch ist, dass sich die für die Liturgie einer Pfarrei verantwortlichen Personen – der Pfarrer, weitere Hauptberufliche im pastoralen Dienst sowie Ehrenamtlichen im Pfarrgemeinderat und Liturgiekreis gemeinsam der Aufgabe stellen.
Ein erstes Kriterium ist, dass die Eucharistie an unterschiedlichen Orten (Pfarr‐ und Filialkirchen) und zu unterschiedlichen Zeiten so gefeiert wird, damit vielen Gläubigen die Mitfeier möglich ist. Wichtige Aspekte sind dabei die Sorgfalt der Vorbereitung, die Vielfalt der liturgischen Dienste und deren Qualität und die kirchenmusikalischen Gestaltung. Das nun vorliegende Gesetz umfasst neben der Wort‐Gottes‐Feier gleichwohl auch einen Wortgottesdienst mit Feier der Kommunion. Gerade letztgenannte Form soll dem vielfach geäußerten Wunsch nach dem Empfang der Heiligen Kommunion zur Stärkung auf dem persönlichen Glaubensweg Rechnung tragen.

Mit diesem Schreiben verbinde ich deshalb meinen ausdrücklichen Dank an alle, die sich im Bereich der Liturgie engagieren, in den verschiedenen Diensten und Formen der Verantwortung. Ihnen allen ein aufrichtiges Vergelt’s Gott für Ihre wertvollen Dienst.